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VZ NRW: Sanieren jetzt - mit oder ohne Energie-Ausweispflicht

News vom 5. Februar 2007

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 5.2.2007

Kaum dass die Neuerungen im Jahr 2007 Alltag sind, wirft 2008 seine Schatten voraus: Der nun vorgelegte Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung sieht vor, dass voraussichtlich ab 1. Januar der Energieausweis für Gebäude vorgelegt werden muss, wenn ein Mieter wechselt oder die Immobilie verkauft wird (siehe die News vom 30. Oktober 2006). "Ob mit oder ohne Energiepass-Pflicht: Falls das Haus Energie verschwendet, sollte man keine Zeit verschwenden und Sanierungsmaßnahmen sofort angehen", rät die Verbraucherzentrale NRW. Ein lohnendes Unterfangen, denn je nach Alter des Gebäudes sind bei den Energiekosten Einsparungen von bis zu 80 Prozent drin. Allerdings: Energetische Gebäudesanierung gibt es weder von der Stange noch auf die Schnelle, sondern bedarf qualifizierter Beratung, Planung und Ausführung, um Sparziele tatsächlich auch zu erreichen. "Vorsicht ist angesagt bei Haustürwerbern, die die Unwissenheit um den Energiepass als Türöffner nutzen und auf rasch Verträge fürs Sanieren von Keller oder Dach an Mann oder Frau bringen wollen", warnt sie und gibt Wissenswertes rund um den neuen Energieausweis mit auf den Weg:

Ausweispflicht:
Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises wird im Verordnungsentwurf nach Baujahren gestaffelt. Wurde das Wohngebäude bis 1965 errichtet, muss frühestens ab 1. Januar 2008 ein Energieausweis vorgelegt werden, wenn ein Mieter wechselt oder die Immobilie verkauft wird. Für Gebäude ab Baujahr 1966 läuft die Ausweispflicht sogar erst ab dem 1. Juli 2008. Für eine übereilte Ausweis-Ausstellung gibt¹s also keinen Grund!

Anerkennung "alter" Ausweise:
Wer zu den Frühstartern in Sachen Energieausweis gehört und ein solches Dokument bereits sein eigen nennt, kann unter bestimmten Voraussetzungen darauf vertrauen, dass diese vorläufigen Dokumente anerkannt werden. So zählen Wärmebedarfsausweise nach der Wärmeschutzverordnung vom August 1984 oder Energie und Wärmebedarfsausweise nach den Vorläufern der Energieeinsparverordnung 2006 zur "sicheren Bank". Unproblematisch sind voraussichtlich auch Ausweise, die im Rahmen von öffentlichen Förderprogrammen, Energiesparaktionen oder vergleichbaren Projekten von Bundesländern und Kommunen ausgestellt worden sind.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Beim Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch berechnet, wie viel Energie das Haus oder die Wohnung unter standardisierten Klima- und Verbrauchsbedingungen benötigt. Kurzum, wie gut das Gebäude gedämmt ist und wie effizient die Heizungsanlage den Brennstoff in Wärme umwandelt. Beim Verbrauchsausweis hingegen wird nur der tatsächliche Energieverbrauch des Vorbesitzers oder Vormieters - bereinigt um witterungsbedingte Einflüsse - dokumentiert. Noch ist unklar, welcher Ausweis für welche Gebäude vorgeschrieben wird. Klar ist hingegen, dass Verbrauchsweise zwar billiger, aber für zu modernisierende Gebäude mangels Aussagekraft auch weitgehend nutzlos sind (siehe dazu auch die News vom 14. Dezember 2005). Denn sie geben keinerlei Hinweise auf energetische Schwachstellen. Wer modernisieren will, sollte daher vom Verbrauchsausweis besser die Finger lassen.


Anbieterunabhängige Beratung rund ums Thema Energie gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Oder im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung. Informationen zum geplanten Energiepass finden Sie außerdem hier im Internet-Angebot des Bundesbauministeriums.

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