Förderbestimmungen 2007 für Brandenburg veröffentlicht - Land vergibt künftig direkte Zuschüsse statt Darlehen
News vom 22. Februar 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Gestern (21. Februar 2007) sind die Förderbestimmungen für selbst genutzes Wohneigentum ("WohneigentumInnenstadt-Richtlinie") im "Amtsblatt für Brandenburg" (Nr. 7/2007) veröffentlicht worden und damit (rückwirkend zum 1. Januar 2007) in Kraft getreten. Sie gelten bis Ende 2008. Mit der neuen Richtlinie wird die bisherige Förderung mittels zinsgünstiger Darlehen weitgehend auf ein System mit Zuschüssen umgestellt. Dabei gewährt das Land Brandenburg für private Haushalte Zuschüsse für die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum, insbesondere durch den Erwerb vorhandenen Gebäudebestands mit anschließender Modernisierung, durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung, Baulückenschließung oder durch die behindertengerechte Anpassung.
Gefördert werden Personen und Haushalte, die Wohnungen in innerstädtischen Quartieren zur Selbstnutzung als Eigentümer erwerben oder bauen, wenn die Maßnahme in der so genannten "Gebietskulisse" (innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie - in bestimmten Städten - "Vorranggebiete Wohnen") stattfindet. Es gilt eine Einkommensgrenze, die nicht mehr nach dem Wohnraumförderungsgesetz, sondern nach nach den positiven Einkünften des Steuerrechts bemessen wird. Maßgeblich ist das Einkommen der letzten zwei Jahre vor Antragstellung. Die Grenze beträgt für den Bauherrn/Antragsteller 70.000 Euro und wird für den (Ehe-)Partner um 50.000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt um 30.000 Euro erhöht. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern liegt sie somit bei 180.000 Euro.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Art des Vorhabens. Möglich für Selbstnutzer sind der Erwerb einer leer stehenden oder bereits bewohnten Wohnung, wenn die damit verbundenen Kosten für die Modernisierung und Instandsetzung mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen, Ausbau, Umbau und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung insbesondere zur Baulückenschließung, die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung sowie die ausschließliche behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohneigentum nach DIN 18025.
Bei Neubau und Erwerb beträgt der Zuschuss als Grundförderung 12.000 Euro. Er erhöht sich um 5.000 Euro pro Kind und bei Haushalten mit Schwerbehinderten bzw. mit geringem Einkommen jeweils einmalig um 5.000 Euro. Beim Bestandswerwerb gibt es zusätzlich weitere 12.000 Euro. Bei Ausbau, Umbau und Erweiterung sowie der Schaffung einer zweiten Wohnung für Angehörige werden je nach Baukosten bis zu 10.000 Euro gezahlt, wärend der Zuschuss für die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum bis zu 18.000 Euro beträgt. Da es sich um Zuschüsse handelt, entfallen Zins und Tilgung, doch es wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 2 % der Zuschussbetrags erhoben.
Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, Info-Telefon: 0331/660-1322, Fax: 0331/6601491, e-Mail: immo-kunden@ilb.de. In den nächsten Tagen werden wir die neuen Bestimmungen bei unserem Förderrechner und den Landesrichtlinien einarbeiten.
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