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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen für Altbauten

News vom 25. April 2007

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Bei ihrer heutigen Sitzung in Berlin hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der Neufassung der EnEV wird insbesondere der rechtlichen Rahmen der Energieausweise für den Gebäudebestand geschaffen. Die Ausweise sollen ab dem kommenden Jahr in mehreren Schritten eingeführt werden (siehe dazu auch die News vom 30. Oktober 2006). Das Energieeinsparungsgesetz als Grundlage der EnEV war bereits im September 2005 geändert worden, da die europarechtlichen Vorgaben die Einführung der neuen Energieausweise eigentlich schon für Anfang 2006 vorsahen (siehe dazu die News vom 8. September 2005). Die entsprechende EU-Richtlinie verlangt, dass "beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird". Dadurch sollen die Käufer bzw. Mieter über den Energieverbrauch der Wohnung informiert werden, und die Verkäufer und Vermieter zu Investitionen in energiesparende Maßnahmen angeregt werden, um so die Marktchancen beim Verkauf bzw. der Vermietung zu erhöhen.

Nach der jetzt beschlossenen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (als so genannten "Bedarfsausweis") oder des tatsächlichen Energieverbrauchs (als so genannten "Verbrauchsausweis") verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung des Jahres 1977 vorgeschrieben werden, die deren Anforderungen nicht erreichen. Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, beginnt die Pflicht zur Ausstellung der Energieausweise zum 1. Januar 2008, für jüngere Wohngebäude dagegen erst zum 1. Juli 2008. Die Ausweise sind jeweils für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren auszustellen. Für das Verfahren ist vorgesehen, dass zur Kostenbegrenzung auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden darf. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht zwingend notwendig, kann aber im Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.

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