Stiftung Warentest prüft Hausangebot von Tchibo: Traumhaus mit Alptraum-Gefahr
News vom 26. Mai 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
"Wenn Sie ein Haus bauen wollen, lassen Sie das Tchibo-Traumhaus links liegen"- zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach der Prüfung des aktuellen Hausangebots der Kafferöster. Das Traumhaus wird derzeit zum "garantierten Festpreis" von 158.900 Euro beworben. Doch das Angebot hat seine Tücken, so die Warentester, die gemeinsam mit den Baurechtsexperten der Verbraucherzentrale Bremen das Vertragswerk und die Finanzierung untersucht haben.
So erhält der Käufer für die 158.900 Euro ein Fertighaus ohne Keller. Nicht im Preis inbegriffen seien dagegen die Baunebenkosten (etwa für Erschließung, Hausanschluss, Baustrom und -wasser sowie die Gestaltung der Außenanlagen) und die Nebenkosten der Finanzierung. Hierfür müssten etwa 15 bis 20 Prozent des Festpreises, also zwischen 25.000 und 30.000 Euro, veranschlagt werden. Außerdem habe der Bauherr für sein Tchibohaus noch keine ausgeschachtete, verfüllte und abgedichtete Baugrube. Für die Erdabfuhr und die Baugrubensohle fallen weitere Kosten an, ebenso wie für die Fundamente für Terrassen und Vordachstützen. Von einem schlüsselfertigen Haus könne also keine Rede sein. Wegen der fehlenden Kosten sei auch der Vergleich mit anderen Angeboten sehr schwierig.
Auch bei der Ausstattung des Hauses hapere es, so die Tester weiter: Malerarbeiten und Fußbodenbeläge seien nicht im Preis inbegriffen, und in der Baubeschreibung fehlten konkrete Angaben zur Qualität der Fenster, Türen, Fliesen und Dachziegel, der Elektro- und Sanitärausstattung sowie der Heizungsanlage. Daher könne der Bauherr den Wert dieser Leistungen nicht abschätzen.
Weitere Kritikpunkte betreffen das Finanzierungsangebot und den Vertrag. So beziehe sich das Darlehen nur auf den ausgeschriebenen Festpreis. Das reicht aber nur, wenn der Bauherr das Grundstück und die übrigen nicht im Vertrag enthaltenen Kosten aus Eigenmitteln bezahlen kann. Außerdem führe die Tilgungsrate von einem Prozent zu einer extrem langen Gesamtlaufzeit von über 35 Jahren, während die Zinsbindung nur 10 Jahre betrage, so dass steigende Zinsen die Kosten in die Höhe treiben könnten. In der verlockend niedrigen Rate fehle außerdem die Tilgung für das eingeplante Förderdarlehen der KfW, die die Belastung spätestens ab den 6. Finanzierungsjahr deutlich erhöhe. Der Vertrag benachteilige den Bauherrn, weil er nach dem Zahlungsplan Raten zahlen müsse, ohne dass die Baufirma die entsprechende Vorleistungen erbracht habe. Auf Mängel und Pfusch in der Bauausführung kann der Hausbauer dann nur noch unter Vertragsverletzung mit Zurückhalten von Zahlungsraten reagieren. Außerdem werde das Zurückbehaltungsrecht des Bauherren eingeschränkt.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier im Internet-Angebot der Stiftung Warentest.
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