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Förderrichtlinien für Thüringen eingearbeitet

News vom 1. Juni 2007

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Eine Meldung in eigener Sache: In unserer Rubrik "Richtlinien Bundesländer" finden Sie ab heute die aktuellen Förderbestimmungen für Thüringen für das Jahr 2007. Die Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Thüringer Aufbaubank (TAB), die die Grundlage der Förderung bildet, ist vor einigen Tagen unterzeichnet worden. Das KfW-TAB-Ergänzungsprogramm aus dem vergangenen Jahr wird mit ein paar Änderungen fortgesetzt. So werden jetzt bis zu 40 % der Gesamtkosten gefördert (bisher waren es bis zu 30 %), wobei der Höchstbetrag des Darlehens weiterhin maximal 100.000 Euro beträgt. Bei Neubau und Ersterwerb richtet sich der berechtigte Personenkreis danach, ob das Vorhaben in einer Gemeinde des Programms "Stadtumbau Ost" liegt: Allgemein gibt es die Neubauförderung für Haushalte mit zwei Kindern und für Zweipersonenhaushalten mit mindestens einem Schwerbehinderten (Grad der Behinderung min. 50 %), während in den Gemeinden des Stadtumbauprogramms auch Haushalte mit einem Kind und so genannte "junge Ehepaare" (beide Partner unter 40 Jahren und noch keine 5 Jahre verheiratet) - egal ob mit oder ohne Kindern - gefördert werden. Beim Bestandserwerb sowie bei Ausbau, Umbau und Erweiterung besteht dagegen gar keine Beschränkung auf bestimmte Personen mehr.

Neu ist auch, dass es in diesem Jahr wieder Mittel für die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum gibt. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der veranschlagten Kosten, aber nicht mehr als 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. 35.000 Euro insgesamt. Neben energiesparenden Maßnahmen steht hier insbesondere die Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung im Mittelpunkt. Hierunter fallen zum Beispiel die Verbesserung des Zuschnitts der Wohnungen, der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes und der Einbruchssicherheit oder ein neues Bad.

Die aktuellen Bestimmungen werden in den kommenden Tagen auch in unseren Förderrechner eingearbeitet.

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