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Bundesrat beschließt Änderungen beim geplanten Energieausweis für Bestandsgebäude - Einführung soll um 6 Monate verschoben werden

News vom 9. Juni 2007

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

In seiner gestrigen Sitzung in Berlin hat der Bundesrat der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) grundsätzlich zugestimmt. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energieausweis eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden (siehe die News vom 25. April 2007).

Gegenüber dem ursprünglichen Verordnungsentwurf der Bundesregierung (siehe die News vom 25. April 2007) sieht die jetzt vom Bundesrat beschlossene Fassung EnEV einige Änderungen vor. So ist der Kreis derjenigen erweitert worden, die zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt sind. Die Länder verlangen unter anderem, dass die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängt. Außerdem soll bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abgesehen werden. Auch die Pflicht zur "Aushändigung" einer Kopie des Ausweises entfällt.

Vor allem aber hat der Bundesrat die Frist für die Einführung des Ausweises um sechs Monate hinausgeschoben. Damit soll den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer Gebäude gegeben werden. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des zu erwartenden Auftragsstaus hält die Länderkammer den ursprünglich geplanten Zeitraum für nicht ausreichend. Nach der jetzt beschlossenen Regelung sind die ersten Energieausweise für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, ab dem 1. Juli und nicht mehr dem1. Januar 2008 verpflichtend auszustellen. Für jüngere Wohngebäude beginnt die Frist entsprechend am 1. Januar 2009 und nicht mehr am 1. Juli 2007. Die eingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben dagegen bestehen. Allerdings soll es nunmehr bis zum 1. Oktober (statt Januar) 2008 zulässig sein, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

Außerdem hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zur Investition in erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu tragen. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) begrüßte, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist. "Wer in Zukunft eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, kann die Energiebilanz des Gebäudes und damit die absehbaren Verbrauchskosten in seine Entscheidung einbeziehen.", sagte Tiefensee. Die Bundesregierung muss den Änderungswünschen des Bundesrats allerdings noch zustimmen. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet und kann dann - voraussichtlich im Herbst -in Kraft treten.

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