Bundesregierung stimmt Änderungen der Energieeinsparverordnung zu
News vom 27. Juni 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Nach Angaben des Bundesbau- und des Bundeswirtschaftsministeriums hat die Bundesregierung heute die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Gleichzeitig stimmte das Kabinett den Änderungvorschlägen des Bundesrats vom 8. Juni 2007 zu (siehe dazu die News vom 9. Juni 2007). Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energieausweis eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen sollen, welche Energiekosten auf sie zukommen (siehe die News vom 25. April 2007).
Mit der neuen EnEV wird die Verpflichtung, bei der Neuvermietung und dem Verkauf von Wohnungen und Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen, ab dem 1. Juli 2008 stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen umgesetzt. Kern der Neuregelungen ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Danach ist ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (das setzt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums voraus, dass der Bauantrag gestellt wurde, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat, und dass zwischenzeitlich keine Maßnahmen durchgeführt wurden, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird). Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen (siehe die News vom 9. Juni 2007). Berechtigt zur Ausstellung der Energeiausweise ist nach der neuen EnEV ein breiter Kreis verschiedener Berufsgruppen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) betonte die herausragende Bedeutung der Energieausweise für den Immobilienmarkt: "In Zukunft werden potenzielle Mieter und Käufer von Gebäuden und Wohnungen stärker als zuvor auch die energetische Qualität des Objekts in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Erstmals können sie sich dabei mit einem Blick über die wesentlichen Eigenschaften des Gebäudes informieren." Zusammen mit den Energieausweisen sind bei Vermietung und Verkauf in vielen Fällen auch Modernisierungsempfehlungen vorzulegen. "Diese Empfehlungen können den Eigentümern vor allem älterer Gebäude Hinweise auf wirksame energetische Verbesserungsmaßnahmen geben. Davon erwarte ich einen spürbaren Modernisierungsschub im Gebäudebestand. Das wird maßgeblich zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und im Handwerk beitragen", sagte Tiefensee. Der Energieausweis sei zudem eine wichtige Ergänzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit dem Programm der Bundesregierung könnten Mieter und Eigentümer bis zum Jahr 2020 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen.
Die neue Energieeinsparverordnung soll demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet werden und kann dann im Herbst in Kraft treten.
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