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Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft

News vom 30. Juni 2007

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Morgen (1. Juli 2007) tritt die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Die Reform (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 11 vom 30. März 2007, S. 370 ff; siehe dazu außerdem die News vom 11. Mai 2006) soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen, weil verstärkt Mehrheitsbeschlüsse zugelassen werden. Außerdem werden die Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen an die Zivilgerichte verwiesen.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums gelten künftig u. a. folgende neue Regelungen:

Interessenten, die Wohnungseigentum erwerben möchten, rät die Stiftung Warentest, sich zusätzlich zur Teilungserklärung, dem Grundbuchauszug und den Protokollen der letzten beiden Eigentümerversammlungen auch die Beschluss-Sammlung zeigen zu lassen, die Unterlagen gründlich zu studieren und gegebenenfalls nachzufragen. Außerdem sollte bei Vertragsschluss darauf geachtet werden, dass der Verkäufer den Erwerber unwiderruflich ermächtigt, ihn bei der nächsten Eigentümerversammlung zu vertreten, falls er bis dahin nicht selbst im Grundbuch eingetragen und damit als Eigentümer stimmberechtigt ist. Denn die Abwicklung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung kann sich über Monate hinziehen. Außerdem weist die Stiftung Warentest Erwerber darauf hin, dass durch die neuen Möglichkeiten, Mehrheitsentscheidungen zu treffen, besondere Vorsicht angebracht ist. Das gelte insbesondere bei Gebäuden, die gerade erst in Wohneigentum ungewandelt wurden sowie in sonstigen Fällen, in denen mehr als die Hälfte der Wohnungen einer Person oder Gesellschaft gehört.

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