Rheinland-Pfalz: Land stockt Landesförderprogramm auf und passt Konditionen an
News vom 5. Juli 2007
Quelle: Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums vom 4.7.2007
Das Land Rheinland-Pfalz stockt bei der Sozialen Wohnraumförderung seine Zinsgarantieprogramme in zwei Bereichen deutlich auf. "Der Grund ist der enorme Erfolg unserer Förderung", sagte Finanzminister Prof. Dr. Ingolf Deubel in Mainz. Sowohl beim Erwerb von Wohneigentum als auch bei den Modernisierungen habe es eine so hohe Nachfrage nach den Zinsgarantieprogrammen des Landes gegeben, dass die vorgesehenen Jahreskontingente von jeweils 15 Millionen Euro an Kreditvolumen schon Ende Juni ausgeschöpft gewesen seien.
Deubel sagte: "Wir möchten aber, dass in diesem Jahr noch mehr Menschen, die nicht das dicke Geld in der Tasche haben, zu vernünftigen Konditionen bauen oder kaufen können, vor allem junge Familien. Wir fördern deshalb weitere 26 Millionen Euro an Kreditvolumen."
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2007 unterstützte das Land über Zinsgarantien die Schaffung von Wohneigentum bei 632 Haushalten (fast ausschließlich Familien). Im Bereich der Modernisierung förderte das Land im gleichen Zeitraum mit Zinsgarantien Investitionen in 1.069 Wohnungen.
Zugleich mit der Aufstockung der Mittel änderte das Land in Teilbereichen die Konditionen der Förderung. Das gilt vor allem für die Zinsgarantieprogramme. Sie funktionieren so: Der Häuslebauer schließt einen Darlehensvertrag mit einem Geldinstitut. Das Land subventioniert dann die Zinsen, so dass der Antragsteller fünfzehn Jahre lang einen feststehenden, günstigen Zinssatz zahlt. Gegenüber dem finanzierenden Geldinstitut übernimmt das Land eine Bürgschaft.
"Was Häuslebauer am meisten fürchten, sind steigende Zinsen. Und vor diesem Zinsänderungsrisiko sind sie durch unser Programm 15 Jahre lang geschützt", sagte Deubel. "Gerade angesichts der momentanen Zinssteigerungen sind diese Programme bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt."
Der Anstieg der Zinsen hat aber auch Auswirkung auf die Ausgestaltung der Förderprogramme: Dabei gilt: Nichts ändert sich für den, der wenig verdient und unter der Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) liegt. Wenn er Wohneigentum erwerben will, zahlt er vom ersten bis zum zehnten Jahr 1 Prozent Zinsen, vom elften bis zum fünfzehnten Jahr 3 Prozent, vom sechzehnten bis zum fünfundzwanzigsten Jahr 4,5 Prozent, bis zur vollständigen Tilgung 6 Prozent. Wer wenig verdient und modernisieren will, kann er auch weiter mit Investitionszuschüssen gefördert werden.
Wer über der Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) liegt, dem hilft das Land beim Erwerb von Wohneigentum vom ersten bis zum zehnten Jahr ab sofort zu 3 Prozent Zinsen (bislang 1 Prozent). Vom elften bis zum fünfzehnten Jahr liegt der Zinssatz bei 5 Prozent (bislang 3 Prozent). Wer modernisieren will, zahlt künftig im Zinsgarantieprogramm vom ersten bis zum zehnten Jahr 3,5 Prozent Zinsen (bislang 2 Prozent) und vom elften bis zum fünften Jahr 5 Prozent (bislang 4 Prozent).
Deubel sagte, in der Anpassung der Konditionen spiegelten sich auch die zuletzt deutlich gestiegenen Kapitalmarkt-Zinsen. Dieser Zuwachs könne nicht gänzlich vom Land aufgefangen werden. Für das Land sei aber ein anderer Punkt entscheidend: "Die Häuslebauer sollen durch unsere Zinsgarantieprogramme weiterhin viel besser fahren als mit einer direkten Geldaufnahme bei der Bank." Das sei durch die Aufstockung des Kreditvolumens und durch die Anpassung der Konditionen gewährleistet.
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