Baden-Württemberg fördert Heizen mit erneuerbaren Energien - Neues Programm "Wohnen mit Zukunft" startet Mitte September
News vom 30. Juli 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Das baden-württembergergische Umweltministerium will den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes steigern. Daher hat es das neue Programm "Wohnen mit Zukunft" initiiert, mit dem das Land den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohnimmobilien fördern will. Das Programm, für das drei Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden, soll nach Angaben der zuständigen L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) Mitte September starten.
Der Sache nach handelt es sich bei dem Programm um die ohnehin schon günstigen Förderkredite der KfW Förderbank
aus den Programmen "Ökologisch Bauen" (für Neubauten) und "Wohnraum Modernisieren" (für Bestandsgebäude), die von der L-Bank nochmals verbilligt werden. Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, können dadurch ein erhalten zinsgünstiges Förderdarlehen erhalten. Die weitere Zinsverbilligung durch die L-Bank beträgt nach Angaben des Landesumweltministeriums derzeit 0,75 Prozentpunkt. Das Programm gilt sowohl für Neubauten wie für bestehende Wohngebäude. Die Abwicklung des Programms erfolgt wie bei den Bundesförderprogrammen über die L-Bank und die Hausbanken.
Gefördert wird der Einbau von heiztechnischen Anlagen in privaten Wohnhäusern in Baden-Württemberg, die mit erneuerbaren Energien betrieben wrden und von einem Fachunternehmen eingebaut wurde. Förderfähig sind nach Angaben der L-Bank solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung, Biomasseanlagen (z. B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Biokraftstoffen), Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen, Erdwärmeübertrager sowie Einzelanlagen zur Wärmeversorung mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro, betragen. Der Mindestbetrag des Darlehens beträgt 10.000 Euro. Der Höchstbetrag je Wohneinheit liegt bei 50.000 Euro, max. für eine Wohnimmobilie bei 100.000 Euro. Die Kombination des Darlehens mit anderen Programmen von Bund und Land (wie etwa den Darlehen aus den Wohneigentumsprogrammen des Landes) ist möglich. Ausgeschlossen ist die Kombination dagegen mit dem KfW-Programm "Ökologisch Bauen" - Programmteil A (Energiesparhaus 40 und Passivhaus) und B (Energiesparhaus 60) und dem KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren - ÖKO-Plus" - Programmteil Erneuerung von Heizungstechnik. Bei Bestandsimmobilien kann für das gleiche Objekt für weitere energiesparende Maßnahmen die Darlehensvariante des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms genutzt werden.
Laut Umweltministerium entspricht die zusätzliche Zinsverbilligung um 0,75 Prozentpunkte nach einer aktuellen Modellrechnung einer Förderung von über fünf Prozent der förderfähigen Kosten. Bei durchschnittlichen Kosten von 12.000 bis 15.000 Euro könnten jährlich rund 3.000 Anlagen gefördert werden.
Neben dem neuen Förderprogramm und dem geplanten Landeswärmegesetz (siehe die News vom 11. Juli 2007) hat das Land außerdem das Informations- und Beratungsprogramm "Zukunft Altbau" gestartet. Es ging aus dem bereits 1999 ins Leben gerufenen "Impulsprogramm Altbau" hervor und ist bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe angesiedelt.
Weitere Informationen zu dem neuen Förderprogramm "Wohnen mit Zukunft" finden Sie hier im Internet-Angebot der L-Bank sowie unter www.zukunftaltbau.de.
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