Zuschüsse im Marktanreizprogramm für Solaranlagen und Biomassekessel ab sofort um 50 Prozent erhöht
News vom 2. August 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Im so genannten "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien gelten ab heute (2. August 2007) deutlich höhere Fördersätze. Mit dem Programm werden unter anderem Solaranlagen für Heizung und Warmwasser sowie Biomassekessel gefördert. Das Bundesumweltministerium hat gestern überraschend mitgeteilt, dass die Zuschüsse jeweils um 50 % erhöht werden; die entsprechende Richtlinie trat heute in Kraft. Die Gesamtsumme von 213 Millionen Euro, die in diesem Jahr für das Programm zur Verfügung stehen (siehe die News vom 8. Januar 2007), wurde dagegen nicht geändert.
Im Einzelnen sind bei der so genannten "Basisförderung" für Privatpersonen nunmehr folgende Fördermittel vorgesehen (die "bisher"-Angaben beziehen sich auf die Fassung der Richtlinie vom 12. Januar 2007, siehe dazu die News vom 23. Januar 2007):
- Bei der Erstinstallation von Solarkollektoralanlagen zur Warmwasserbereitung beträgt der Zuschuss für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 60 qm 60 (bisher: 40) Euro je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 (bisher: 275) Euro je Anlage.
- Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung beträgt der Zuschuss für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 40 qm 105 (bisher: 70) Euro je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche.
- Bei der Erweiterung von Solarkollektoralanlagen beträgt der Zuschuss 45 (bisher: 30) Euro je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bestehenden Anlage.
- Bei Biomassekesseln, z. B. für Scheitholz oder Holzpellets, richtet sich die Höhe der Zuschüsse nach Art, Wirkungsgrad und Nennwärmeleistung der Anlage:
- Bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse werden Zuschüsse nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % gewährt. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein. Der Zuschuss beträgt bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz) 36 (bisher: 24) Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 (bisher: 1.000) Euro je Anlage. Bei Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt die Förderung 750 (bisher: 500) Euro je Anlage. Achtung: Anträge auf Förderung von Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln können nur noch für bis zum 31. Dezember 2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden.
- Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel werden gefördert, sofern sie eine Nennleistung von mindestens 15 und höchstens 30 kW und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % haben. Außerdem müssen sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoffgehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sein und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt 1.125 (bisher: 750) Euro je Anlage. Achtung: Anträge auf Förderung können nur noch für bis zum 31. Dezember 2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden.
Die erhöhten Fördersätze gelten für Anträge, die ab dem 2. August 2007 beim BAFA (siehe unten) eingegangen sind. Eine Rücknahme oder Stornierung von Anträgen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung gestellt wurden, um durch erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme die neuen Konditionen nutzen zu können, ist laut Richtlinie nicht möglich.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist das Auftragsvolumen bei solarthermischen Anlagen und Biomassekesseln seit Jahresbeginn stark zurückgegangen. So seien Absatzrückgänge von 35 Prozent im Solarbereich und sogar über 60 Prozent im Biomassebereich zu verzeichnen. Daher erhöht Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) die Investitionskosten-Zuschüsse, um die Markteinführung dieser erneuerbaren Energie-Technologien mit all ihren positiven Effekten für Investitionen und Arbeitsplätze in der mittelständisch geprägten Branche und im Handwerk anzukurbeln.
Weitere Informationen zum "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien gibt es im Internet unter
www.erneuerbare-energien.de. Zuständig für die Förderung ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-625, Fax: 06196/908800 oder 06196/94226. Dort erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen sowie die Antragsformulare.
[zurück]