Energiekosten kennen, Energie einsparen - Neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen zum Energieausweis
News vom 16. Oktober 2007
Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 16.10.2007
Seit 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft: Sie schreibt für alle Gebäude einen Energieausweis vor, damit sich Mieter und Immobilienkäufer über die Energiekosten ihres Wohnobjektes orientieren können (siehe die News vom 29. September 2007). Fragen zum Energieausweis gibt es viele: Wodurch unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise? Welche Angaben müssen enthalten sein? Welche Verfahren zur Berechnung gibt es? Wer kann einen Energieausweis ausstellen?
Antworten hierauf hat der neue Ratgeber "Der Energieausweis" der Verbraucherzentralen. Er enthält detaillierte Informationen sowie zahlreiche Tipps für Mieter, Vermieter sowie für Käufer und Verkäufer von Häusern oder Wohnungen.
Es werden die Grundlagen, die Begriffe und der Hintergrund zum Energieausweis und zum Energiebedarf einer Immobilie erklärt. Gerade bei einem Wechsel der Bewohner möchten die neuen Nutzer einer Wohnung oder Immobilie wissen, wie hoch die zukünftigen Energiekosten sein werden. Ein bedarfsorientierter Energieausweis, der sich an der jeweiligen Bausubstanz, Dämmung und Heinztechnik bemisst, lässt Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten zu.
Kompakte 100 Seiten Information im handlichen Pocket-Format, übersichtlich geordnet und mit einem ausführlichen Glossar.
Den Ratgeber "Der Energieausweis" (96 Seiten, 3. Auflage 2007, Bestell-Nr.: 237) erhalten Sie (inklusive Versand- und Portokosten) für 6,90 Euro beim Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg. Bestellmöglichkeiten: Telefon 02962/908647, Fax: 02962/908649, e-Mail: versandservice@vzbv.de sowie hier im Internet.
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