Bundesfinanzministerium: Arbeitsgruppe erzielt Einigung über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts
News vom 5. November 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat sich die Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts unter Leitung von Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) heute auf die Eckpunkte einer Reform geeinigt. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das geltende Recht Ende 2006 teilweise für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet hat, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Begründet wurde die Entscheidung im wesentlichen mit der unterschiedlichen Bewertung der verschiedenen Vermögengegenstände (z. B. Betriebsvermögen, Grundvermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, siehe die News vom 1. Februar 2007).
Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen.
Außerdem sollen die persönlichen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel auf 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für jeden Enkel angehoben werden. Das soll sicherstellen, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses soll damit auch weiterhin steuerfrei bleiben. Bisher reichten dafür in der Regel die derzeitigen - niedrigeren - Freibeträge aus, weil bei Häusern nach derzeitigem Recht nicht der reale Verkehrswert, sondern der so genannten "Ertragswert" angesetzt wird, der deutlich geringer ist.
Die heute erzielten Ergebnisse werden laut Bundesfinanzministerium nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel sei, das neue Recht rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen.
[zurück]