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VZ Baden-Württemberg: Förderbestimmungen für Heizungsanlagen auf Erneuerbare-Wärme-Gesetz abstimmen

News vom 7. November 2007

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 6.11.2007

Die Förderbestimmungen Landes zum Einbau klimaschützender Heizanlagen (siehe die News vom 30. Juli 2007) greifen erst, wenn die gesetzlichen Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (siehe dazu die News vom 10. Oktober 2007 und vom 11. Juli 2007) erheblich übererfüllt werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die Hürde zu hoch. So muss bei der Sanierung eines Altbaus statt mit den geforderten zehn Prozent die Heizanlage ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern befeuert werden, will man Fördermittel erhalten.

Wenn es nach dem geplanten Gesetz der Landesregierung geht, sollen Verbraucher beim Austausch oder Neubau ihrer Heizanlage in die Nutzung erneuerbarer Energien investieren. "Aus unserer Beratung wissen wir, dass Verbraucher ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen", so Dr. Eckhard Benner, Referent für Verbraucherpolitik der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "die finanzielle Förderung des Landes könnte Immobilienbesitzer zu wirksameren Investitionen in den Klimaschutz motivieren."

Finanzielle Unterstützung vom Land gibt es jedoch nur für einen deutlich höheren technischen Aufwand als vom Gesetz gefordert. Derzeit würde sie erst gewährt, wenn eine etwa um das 2,25-fache größere Solaranlagen eingebaut oder die Heizanlage ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird. "Förderung sollte es aus Sicht der Verbraucherzentrale schon bei geringeren Überschreitungen des gesetzlich geplanten Mindeststandards geben", fordert Benner. "Um die Verbraucher zu einem Mehr an Klimaschutz zu motivieren und die finanzielle Belastung angemessen zu gestalten, sollten die Förderbestimmungen des Landes besser mit den technischen Vorgaben des Gesetzes abgestimmt werden."

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