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Bundesumweltministerium will Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen reduzieren - Übergangsfristen für bestehende Anlagen mindestens bis zum Jahr 2014

News vom 27. November 2007

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Das Bundesumweltministerium plant, die Umweltbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Dazu soll die so genannte "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" (1. BImSchV) entsprechend geändert werden. Nach Angaben des Ministeriums führt die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen habe in den letzten Jahren bedenklich zugenommen (siehe dazu auch die New vom 15. Februar 2007 und vom 15. März 2006). So bestehe rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteige mittlerweile diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw.

Der vorliegende Entwurf der 1. BImSchV sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte würden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht, so das Umweltministerium (siehe dazu auch die News vom 19. Februar 2007 und vom 21. Dezember 2006).

Auch für bereits bestehende Anlagen will das Ministerium bestimmte Grenzwerte festgelegen. Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden könne, sei ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich sei, bedürften die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssten gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden. Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, sollen nach Angaben des Ministeriums gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen werden.

Eine endgültige Entscheidung, ob und welche Grenzwerte eingeführt werden, steht derzeit aber noch aus. Denn der Verordnungsentwurf wird erst Anfang kommenden Jahres im Bundeskabinett beraten. Anschließend müssen dann auch Bundestag und Bundesrat am Verordnungsverfahren beteiligt werden.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier im Internet-Angebot des Bundesumweltministeriums.

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