Bundeskabinett stimmt neuem Erbschaftsteuergesetz zu - Steinbrück:"Omas Häuschen bleibt steuerfrei, Omas Villa aber nicht"
News vom 11. Dezember 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zugestimmt. Der Entwurf setzt die politischen Vorgaben um, die eine Arbeitsgruppe unter der gemeinsamen Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) im November vorgelegt hatte (siehe die News vom 5. November 2007).
Die Reform der Erbschaftsteuer ist notwendig, weil des Bundesverfassungsgericht im November 2006 die bisherigen Bestimmungen teilweise für verfassungswidrig erklärt und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensarten gefordert hat (siehe die News vom 1. Februar 2007). Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums orientiert sich die Bewertung und die darauf beruhende Erbschaftsbesteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften daher künftig am gemeinen Wert. Dadurch erhöht sich die Besteuerungsgrundlage für Grundstücke und Wohngebäude, weil diese bisher mit dem meist deutlich niedrigeren Ertragswert angesetzt werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen daher zum Ausgleich die persönlichen Freibeträge erhöht werden, damit es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere von privat genutztem Wohneigentum bei Ehegatten, Kindern und Enkeln nicht zu einer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung kommt. Geplant sind 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für jeden Enkel (siehe die News vom 5. November 2007).
Dazu sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD): "Mir ist wichtig, dass die meisten Menschen gerade im engen Familienverbund wissen, dass auf sie keine neuen Steuern zukommen, wenn sie erben. Omas Häuschen bleibt steuerfrei. Aber wer Omas Villa erbt, der wird Steuern zahlen müssen. Denn wer ein außergewöhnlich hohes Vermögen erbt oder wer nur entfernt oder gar nicht verwandt ist, muss Steuern bezahlen und damit seinen Beitrag leisten, dass der Staat sich um jene kümmern kann, die niemals in die Lage kommen, durch Erbschaften vermögend zu werden. Das ist auch ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit!".
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