Neue Richtlinie im Marktanreizprogramm zur verbesserten Förderung erneuerbarer Energien in Kraft getreten
News vom 11. Januar 2008
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Am 1. Januar 2008 ist die neue Richtlinie für das so genannte "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien in Kraft getreten. Die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird in diesem Jahr mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Programm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt (siehe die News vom 5. Dezember 2007).
In der neuen Richtlinie werden aus den Finanzmitteln des Bundesumweltministeriums weiterhin solarthermische Anlagen gefördert, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird. Neu ist die Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Die Förderung setzt bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau (im Gebäudebestand: min. 3,7), bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau (im Gebäudebestand: min. 3,3) sowie bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen den Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2 voraus.
Im Einzelnen sind bei der so genannten "Basisförderung" für Privatpersonen nunmehr folgende Fördermittel vorgesehen (zu den "bisher"-Angaben siehe die News vom 24. Oktober 2007 und vom 2. August 2007):
- Bei der Erstinstallation von Solarkollektoralanlagen zur Warmwasserbereitung beträgt der Zuschuss für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 60 qm wie bisher schon 60 Euro je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 (bisher: 412,50) Euro je Anlage.
- Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung beträgt der Zuschuss für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 40 qm wie bisher schon 105 Euro je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche.
- Bei der Erweiterung von Solarkollektoralanlagen beträgt der Zuschuss wie bisher schon 45 Euro je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bestehenden Anlage.
- Bei Biomassekesseln, z. B. für Scheitholz oder Holzpellets, richtet sich die Höhe der Zuschüsse nach Art, Wirkungsgrad und Nennwärmeleistung der Anlage:
- Bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse werden Zuschüsse nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 5 (Luftgeführte Pelletöfen: mindestens 8) und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % gewährt. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein. Der Zuschuss beträgt bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz) wie bisher schon 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.000 Euro bei Pelletöfen, 2.000 Euro bei Pelletkesseln sowie 2.500 Euro bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW. Bei Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt die Förderung 1.000 (bisher: 750) Euro je Anlage (förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW verfügen).
- Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel werden gefördert, sofern sie eine Nennleistung von mindestens 15 und höchstens 30 kW und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % haben. Außerdem müssen sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoffgehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sein und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt wie bisher 1.125 Euro je Anlage.
- Bei Wärmepumpen richtet sich die Förderung u. a. nach der Art der Anlage und danach, ob es sich um eine Neu- oder Altbau handelt:
- Bei Neubauten beträgt die Förderung mit Ausnahme von Luft/Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 2.000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt. Für Luft/Wasserwärmepumpen beträgt die Förderung 5 Euro je Quadratmeter Wohnflächeund maximal 850 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 8 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
- Im Gebäudebestand beträgt die Förderung mit Ausnahme von Luft/Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 3000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt. Für Luft/Wasserwärmepumpen beträgt die Förderung 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
Darüber hinaus sind nach der neuen Richtlinie
Zuschüsse in Kombination mit der eben beschriebenen Basisförderung möglich, wenn die Anlagen in besonders energieeffizienter Weise eingesetzt bzw. kombiniert werden. Hierzu wurde eine Bonusförderung eingeführt, wenn zusätzlich zu den eben beschriebenen Maßnahmen besonders energieeffiziente Umwälzpumpen (Bonus von 200 Euro) oder Solarkollektorpumpen (Bonus von 50 Euro) eingebaut werden oder im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine bestehende Niedertemperaturheizung durch eine Brennwertheizung ersetzt wird (Bonus 750 Euro). Darüber hinaus kann für die Solar- oder Biomasseanlage ein Effizienzbonus gewährt werden, wenn der Antragssteller anhand eines Energiebedarfsausweises nachweisen kann, dass es sich um ein besonders energieeffizientes Gebäude handelt. Durch diesen Bonus kann die Basisförderung um 50 % erhöht oder sogar verdoppelt werden. Neu ist auch der sogenannte "regenerative Kombinationsbonus" in Höhe von 750 Euro, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine Biomasseverbrennungsanlage oder Wärmepumpe installiert wird.
Das Marktanreizprogramm, das sich vor allem an die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern richtet, läuft bereits seit acht Jahren. Im vergangenen Jahr konnte der 1.000.000 Zuschussantrag beschieden werden (siehe die News vom
7. Dezember 2007).
Weitere Informationen zum "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien gibt es im Internet unter
www.erneuerbare-energien.de. Zuständig für die Förderung ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-625, Fax: 06196/908800 oder 06196/94226. Dort erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen sowie die Antragsformulare.
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