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Bundesjustizministerium will mehr Sicherheit für Häuslebauer bei Kreditverkäufen

News vom 23. Januar 2008

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

In der Debatte um den Rechte von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jetzt Vorschläge für den Schutz der Kunden vorgelegt. Das Maßnahmenpaket soll nach Angaben des Minsiteriums heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten erörtert werden. Geplant ist, die Vorschläge in das "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" ("Risikobegrenzungsgesetz") aufzunehmen, das dem Deutschen Bundestag bereits vorliegt.

"Zunehmend verkaufen Banken ihre Forderungen aus Krediten an Finanzinvestoren. Vielen dieser Investoren ist nicht an einer langfristigen Kundenbeziehung gelegen. Ihr vorrangiges Geschäftsziel ist es häufig, Darlehen unter Wert zu kaufen und sie dann kurzfristig zu realisieren. Ich habe dem Deutschen Bundestag daher Vorschläge unterbreitet, um mehr Sicherheit und Transparenz für redliche Kreditnehmer zu schaffen. Davon sollen Häuslebauer ebenso profitieren wie mittelständische Unternehmer", sagte Zypries. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits im vergangenen Oktober gefordert, die Risiken der Weiterveräußerung von Krediten und Forderungen an Dritte einzudämmen (siehe die News vom 12. Oktober 2007). Hintergrund der Diskussion ist, dasss es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Kreditverkäufen durch die Kreditinstitute gekommen ist. Der Bundesgerichtshof hat die Übertragung von Darlehensforderungen durch Banken im Februar 2007 grundsätzlich für rechtmäßig erklärt (Urteil vom 27. Februar 2007, Az.: XI ZR 195/05, siehe die News vom 2. März 2007).

Im Einzelnen sehen die Vorschläge der Ministerin für private Kreditnehmer wie folgt aus:

Die vorgeschlagen Maßnahmen bleiben damit hinter den Forderungen des vzbv zurück, der u. a. eine ausdrückliche Zustimmung des Kreditnehmers für die wirksame Übertragung nicht notleidender Kreditforderungen verlangt (siehe die News vom 12. Oktober 2007). Derzeit ist auch noch nicht absehbar, wie weit die Justizministerin ihre Vorschläge tatsächlich umsetzen kann. Das Ministerium weist selbst darauf hin, dass bei den Gesetzesberatungen ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutzinteresse des redlichen Darlehensnehmers und dem betriebswirtschaftlichen Interesse der Kreditinstitute gefunden werden müsse. Auch dürfe der freie Kapitalverkehr nicht zu stark eingeschränkt werden.

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