Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > News > News-Archiv > Baufinanzierung und -förderung > Meldung vom 28.1.08

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt: Energetischer Mindeststandard für Förderung orientiert sich zukünftig am KfW-Energiesparhaus 40 - schon jetzt höhere Förderung mit Übergangsregelungen bis Juni 2008

News vom 28. Januar 2008

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

In Hamburg gelten ab dem 1. Juli 2008 bei Baugenehmigungen strengere baurechtliche Anforderungen in punkto Energieeffizienz. Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) hat jetzt mitgeteilt, dass sie bei der Neubau-Förderung schon ab Januar 2008 einen energetischen Standard zur Auflage macht, der sich an den Vorgaben der KfW Förderbank für ein KfW-Energiesparhaus 40 orientiert. Gleichzeitig gibt es ein neues Förderangebot, das die Mehraufwendungen für die energetische Optimierung kompensiert.

In der Eigenheimförderung gilt der neue Mindeststandard als Voraussetzung für eine WK-Förderung ab dem 1. Juli 2008. Bauherren (nicht jedoch Erwerber von Kaufeigentums-Objekten), die ein selbstgenutztes Wohneigentum als KfW-Energiesparhaus 40 oder Passivhaus errichten wollen, können aber schon jetzt einen Zuschuss zur Kompensation der Mehrkosten für den erhöhten energetischen Standard erhalten: Bauherren eines mit einem WK-Baudarlehen geförderten Objekts erhalten ergänzend einen Zuschuss von 200 Euro (KfW-Energiesparhaus 40) bzw. 250 Euro (Passivhaus) pro Quadratmeter Wohnfläche (bis maximal 130 qm). Ausgezahlt wird er über 10 Jahre. Bauherren, die ihr Wohneigentum ohne sonstige WK-Förderung realisieren, erhalten einen Einmalzuschuss in Höhe von 160 Euro (KfW-Energiesparhaus 40) bzw. 200 Euro (Passivhaus) pro Wohnfläche (bis maximal 130 qm).

Die geförderten Bauvorhaben werden obligatorisch einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen, das Elemente der Beratung, der Begleitung und der Überprüfung in den Phasen der Planung und Bauausführung umfasst. Es soll gewährleisten, dass die technischen Anforderungen des angestrebten KfW-Energiesparhauses 40 bzw. Passivhausstandards tatsächlich erreicht werden.

Für die Neubauförderung gilt außerdem eine Überleitungsregelung: Bis zum 30. Juni 2008 kann die WK noch Fördermittel nach den bisherigen Fördergrundsätzen für die Eigenheimförderung und Baugemeinschaften bewilligen, wenn die geplanten Neubauten in energetischer Hinsicht lediglich den bisherigen WK-Standard erreichen. Auch für Bauträger von Kaufeigentumsobjekten gilt der 30. Juni 2008 als Stichtag für den neuen energetischen Mindeststandard. Bis zu diesem Tag können sie noch eine Mitteilung über die Förderungswürdigkeit der Wohnungen erhalten, auch wenn diese lediglich dem bisherigen WK-Standard entsprechen. Den Erwerbern dieser Wohnungen können dann noch bis zum 30. Juni 2010 Förderdarlehen aus dem Bereich Wohneigentum bewilligt werden.


Näheres zu den Anforderungen und Konditionen der energiebezogenen WK-Förderung enthält das WK-Merkblatt 9 (Energiesparendes Bauen), und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Qualitätssicherung finden Sie hier im Internet-Angebot der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.

[zurück]