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Bundesbauminister Tiefensee: Hausbesitzer brauchen Sicherheit beim Verkauf von Immobiliendarlehen

News vom 29. Januar 2008

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßt den Vorschlag des Bundesjustizministeriums, Kreditinstitute zu verpflichten, auch Darlehensverträge anzubieten, die an die Hausbank gebunden sind und nicht weitergegeben werden können (siehe die News vom 23. Januar 2008). Die Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages habe deutlich gemacht, dass Schuldner besser geschützt werden müssen (siehe die News vom 24. Januar 2008).

"Immobiliendarlehen dürfen für Hauseigentümer nicht zum Risiko werden", so Tiefensee. "Darüber hinaus muss aber auch die praktische Seite der Durchsetzung der Schuldnerrechte gelöst werden". Es könne nicht angehen, dass Hausbesitzer eine unberechtigte Zwangsvollstreckung fürchten müssen. Es müsse sichergestellt werden, dass diese Klausel beim Weiterverkauf eines Immobiliendarlehens durch die Bank ihre Wirkung verliert. Denn dann müsste der Forderungsinhaber erst einmal vor ein ordentliches Gericht ziehen, bevor er vollstrecken kann. Das Argument, der private Bauherr habe die Unterwerfungsklausel unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Vertrauen auf die Bank als verlässlichen Vertragspartner unterschrieben, sei Ernst zu nehmen. Wenn die Bank das Darlehen an Dritte veräußere, sei diesem Vertrauen die Grundlage entzogen.

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