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VZ in Mecklenburg und Vorpommern warnt vor Kredittilgung mit Kapital-Lebensversicherung: Risiko der "Unterdeckung" liegt beim Kunden

News vom 18. Februar 2008

Quelle: Presseinformation der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern vom 15.2.2008

Es gibt Modelle bei der Immobilienfinanzierung, bei denen ein Darlehen ausgezahlt wird, welches keine sofortige Tilgung enthält, auch so genannte Tilgungsaussetzungs- oder endfälliges Darlehen genannt. Hier zahlt der Darlehensnehmer über einen bestimmten Zeitraum nur Zinsen auf die Darlehenshöhe. Mit dem Darlehensvertrag schließt der Kunde gleichzeitig eine Kapitallebensversicherung ab, bei der nach einer Laufzeit von meist 25 bis 30 Jahren die Ablaufleistung ausgezahlt und zur Tilgung des Darlehens verwandt wird. Diese Ablaufleistung setzt sich aus dem garantierten und einem prognostizierten, nicht gesicherten Betrag zusammen. Die Modellrechnungen der Versicherer bei Vertragsschluss sind meistens "schön gerechnet", d. h. hier wird dem Darlehensnehmer suggeriert, dass die Ablaufleistung (garantierter plus prognostizierter Betrag) so hoch ist, dass eine Volltilgung des Darlehens erfolgt.

Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass fast alle Versicherer bei ihren prognostizierten Leistungen erhebliche Abstriche machen mussten, die nicht selten zu Deckungslücken von einigen Tausend Euro führten. Tausende Verbraucher sind - kurz vor Ablauf ihrer Immobilienfinanzierung - in einer gefährlichen Lage. Denn die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) schiebt den "schwarzen Peter" den Kunden zu. Reicht die zur Tilgung eines Immobiliendarlehens vorgesehene Ablaufleistung aus einer Kapital-Lebensversicherung nicht aus, um das Darlehen vollständig zu tilgen, so bleibt grundsätzlich der Kunde auf dem Schaden sitzen (BGH, Beschluss vom 20. November 2007, Aktenzeichen XI ZR 259/96).

Der Rat der Verbraucherzentrale: Bloß keine Kapital-Lebensversicherung "als Tilgungsersatz" bei einer Immobilienfinanzierung vereinbaren! Wer bereits eine solche Finanzierung abgeschlossen hat, kann sich in der Neuen Verbraucherzentrale zu möglichen Alternativen beraten lassen. Für diese kostenpflichtige Beratung ist eine Terminvereinbarung unter Rufnummer 0381/2087050 notwendig.

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