Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD einigen sich bei Wohn-Riester
News vom 27. Februar 2008
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Mehr als zwei Jahre nach dem Beginn der großen Koalition haben sich die Vorstände der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD gestern (26. Februar 2008) auf Eckpunkte beim so genannten "Wohn-Riester" verständigt. Nach dem Koalitionsvertrag vom November 2005 sollte selbst genutztes Wohneigentum eigentlich schon zu Beginn des letzten Jahres in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen werden (siehe die News vom 12. November 2005). Dadurch sollte ein Ersatz für die Eigenheimzulage geschaffen werden, die Ende 2005 für Neufälle gestrichen wurde (siehe die News vom 21. Dezember 2005). Doch der Streit darüber, wie die eingezahlten Beträge versteuert werden sollen, verhinderte bisher eine Einigung. Die bisherigen Pläne, nach denen lediglich 50 % des angesparten Altersvorsorgekapitals zum Erwerb der eigenen Immobilie eingesetzt werden durften, waren unter anderem von Verbraucherschätzern kritisiert worden (siehe die News vom 2. Oktober 2006).
Nach einer gemeinsamen Mitteilung beider Fraktionsvorstände wurden folgende Punkte für ein Eigenheimrentengesetz vereinbart:
- Die Möglichkeit, Mittel aus Altersvorsorgeverträgen zu entnehmen, wird von 75 % auf 100 % des angesparten steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens ausgeweitet.
- Im Fall einer einmaligen Besteuerung als Alternative zur dauerhaften nachgelagerten Besteuerung werden 70% des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals besteuert werden.
- Der Kauf von Anteilen an einem Altersheim beeinträchtigt nicht die Förderfähigkeit. CO2-Modernisierungsmaßnahmen bleiben indessen nicht förderfähig, hierfür gibt es andere Förderinstrumente.
- Ebenso förderfähig sind Verträge, die aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem Bausparvertrag, der zur Tilgung eines Darlehens eingesetzt wird, zusammengesetzt sind. Die zugunsten des Bausparvertrags geleisteten Beiträge gelten als geförderte Tilgungsbeiträge.
- Die im Wohnungsbauprämiengesetz genannte förderunschädliche Verwendung des Kapitals in sozialen Härtefällen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit) bleibt für sieben Jahre erhalten. (Fortgeltung der gegenwärtigen Rechtslage)
- Die strengere Zweckbindung der Wohnungsbauprämie wird so ausgestaltet, dass sie keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitnehmersparzulage hat.
Diese Eckpunkte müssen nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Das Gesetz soll im Sommer verabschiedet und voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
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