Bundesfinanzministerium gibt Einzelheiten zum geplanten "Wohn-Riester" bekannt
News vom 1. März 2008
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Nach der grundsätzlichen Einigung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Förderung selbst genutzten Wohneigentums als Altersvorsorge (siehe die News vom 27. Februar 2008) hat das Bundesfinanzministerium jetzt weitere Einzelheiten der so genannten "Eigenheimrente" bekannt gegeben.
Danach sollen die Regelungen der Riester-Förderung künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Das bedeutet, dass mit den Riester-Zulagen auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt wird. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.
Problematisch und lange umstritten war beim Wohn-Riester stets die Frage der Besteuerung. Hier soll nunmehr dasselbe gelten wie bei allen Riester-Produkten: In der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei, während in der Auszahlungsphase die Leistungen besteuert werden. Im Gegensatz zu einer "normalen" Rente erfolgt bei einer selbst genutzten Immobilie allerdings keine Auszahlung im eigentlichen Sinne, da das Geld gewissermaßen in dem Gebäude festgelegt ist. Daher soll eine neue Berechnung zur Besteuerung eingeführt werden. Dazu werde das steuerliche geförderte Kapital in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst, so das Finanzministerium. Zu Beginn der Auszahlungsphase könnten die Sparer dann wählen: Begleichen sie die Steuerschuld auf einen Schlag, so müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Förderberechtigte können sich aber dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern. Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab. Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung sei nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.
Die Tilgung von Immobilienkrediten werde steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge würden dementsprechend zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
Ebenfalls lange umstritten war, wieviel des Riester-Kapitals für den Bau oder Kauf von Wohneigentum genutzt werden darf (siehe dazu auch die News vom 2. Oktober 2006). Jetzt ist vorgesehen, dass derjenige, der bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen verwenden kann. Eine solche "Entnahmemöglichkeit" werde auch für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags sei nicht mehr zwingend erforderlich.
Durch die Einführung der Eigenheimrente gehören künftig auch Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen zu den begünstigten Anlageprodukten. Hierdurch erweitere sich die Produktpalette aus der der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen könne. Dagegen sollen Wohnungsbauprämien (siehe dazu die News vom 12. Dezember 2007) künftig nur noch gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz werde damit stärker auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet.
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