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Änderung der Bauordnung in Thüringen: Rauchwarnmelder werden für Neubauwohnungen Pflicht

News vom 14. März 2008

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

In Thüringen ist zum 29. Februar 2008 eine Änderung der Bauordnung in Kraft getreten. Sie enthält die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauwohnungen. Demnach müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (§ 46 Abs. 4 ThürBauO). Eine Pflicht zur Nachrüstung bereits vorhandener Wohnungen ist dagegen nicht vorgesehen.

Rauchwarnmelder in Privatwohnungen sind nach Angaben des Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf) bereits in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben (siehe dazu auch die News vom 4. September 2006, vom 24. März 2006 und vom 12. Dezember 2005). Wie wichtig Rauchmelder sind, zeigt sich daran, dass laut bvbf die meisten der jährlich mehr als 600 Brandopfer in Deutschland nicht durch Flammen, sondern durch Rauchvergiftungen ums Leben kommen. Dabei würden knapp 70 Prozent der Opfer nachts im Schlaf überrascht. Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch warnen. Nach Ansicht des bvbf sollte außerdem ein Feuerlöscher zur Grundausstattung jedes Haushalts gehören.


Die Thüringer Bauordnung finden Sie hier im Internet-Angebot des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr.

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