Altes Recht soll weitergelten: Bundesfinanzministerium plant gesetzliche Klarstellung zu Kindergeld-Altersgrenzen für die Eigenheimzulage
News vom 6. Mai 2008
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Das Bundesfinanzministerium will durch eine gesetzliche Regelung klarstellen, dass für die bei der Eigenheimzulage gezahlte Kinderzulage weiterhin die Altersgrenzen des bis 2006 geltenden Rechts anzuwenden sind. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Entwurf des "Jahressteuergesetzes 2009".
Wie an dieser Stelle bereits im Juni 2006 gemeldet (siehe die News vom 30. Juni 2006), ist durch das "Jahressteuergesetz 2007" das Problem entstanden, dass sich die dort vorgesehene Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag auch auf die Baufinanzierung auswirken kann. Mit dem Gesetz wurde die Grenze für die Gewährung von Kindergeld oder kindbedingten Steuerfreibeträgen ab dem Jahr 2007 vom 27. auf das 25. Lebensjahr des Kindes abgesenkt. Weil sich das Eigenheimzulagegesetz auf das Einkommensteuerrecht bezieht (§ 9 Abs. 5 S. 1 EigZulG), schlägt das auch auf die Gewährung der Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulagenförderung durch.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat sich gezeigt, dass die Kürzung der Kinderzulage zu sachwidrigen Ergebnissen führt, weil die Investitionsentscheidung und damit das Vertrauen des Anspruchsberechtigten in die bestehende Rechtslage in jedem Fall vor der Verkündung des Steueränderungsgesetzes 2007 begründet worden ist. Denn nur derjenige, der vor dem 1. Januar 2006 seine Investitionsentscheidung bereits getroffen hatte - dokumentiert durch die Stellung des Bauantrags oder dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags - kann noch die Eigenheimzulage und ggf. die Kinderzulage in Anspruch nehmen (siehe die News vom 21. Dezember 2005). Somit seien Anspruchsberechtigte bei der Planung ihres Bauvorhabens davon ausgegangen, dass sie für ihre Kinder auch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Förderung erhalten. Dementsprechend hätten sie die Kinderzulage in die Finanzierung mit eingerechnet.
Das Finanzministerium hatte zwar Anfang April 2008 verkündet, dass sich die Änderung der Altersgrenze nicht auf die Eigenheimzulage auswirke (siehe die News vom 8. April 2008), konnte sich mit dieser Auffassung aber offenbar nicht durchsetzen. Durch die geplanten Klarstellung soll die Absenkung der Altersgrenze für Kinder im Rahmen der Eigenheimzulagenförderung im Ergebnis insgesamt unberücksichtigt bleiben. Mit der Änderung des Eigenheimzulagengesetzes wird nunmehr geregelt, dass eine Kinderzulage auch für die Kinder gewährt wird, die die Voraussetzungen für ein Kindergeld oder einen
Kinderfreibetrag vor der Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr erfüllten.
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