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Thüringen: Neues Förderprogramm "Schaffung von Wohneigentum in der Stadt"

News vom 4. Juni 2008

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

In Thüringen gibt es seit kurzem eine neues Programmm zur Wohneigentumsförderung. Mit dem Programm "Schaffung von Wohneigentum in der Stadt" wird der Erwerb eines Eigenheims, der Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehenden selbstgenutzten Wohneigentums und der Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung unterstützt. Dabei muss der Wohnraum in einem Sanierungs-, Kern- oder Erhaltungsgebiet oder in einer Gemeinde des Programms "Stadtumbau Ost" liegen, oder es muss sich um ein Grundstück handeln, das aus begründeten städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen für die Schaffung und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum geeignet ist.

Berechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab 2 Personen, von denen mindestens eine mit einem Grad von 80 schwerbehindert ist. Außerdem gelten bestimmte Einkommensgrenzen. So darf die Summe der positiven Einkünfte des Zuwendungsempfängers und seiner zum Haushalt zählenden Angehörigen der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragstellung nach § 2 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) folgende Grenzen nicht überschreiten: Für den Zuwendungsempfänger 60.000 Euro, für den Ehepartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 40.000 Euro und für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 25.000 Euro (so ergibt sich z. B. bei einer Familie mit zwei Kindern ein Gesamtbetrag von 150.000 Euro). Ein Ausgleich mit negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten und mit negativen Einkünften des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

Die Förderung erfolgt durch Baudarlehen. Pro Objekt kann eine Grundförderung in Höhevon 30.000 Euro gewährt werden. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich das Darlehen um 10.000 Euro. Der Zinssatz ist auf 10 Jahre festgeschrieben und liegt bei 2 % p.a.. Die Tilgung beträgt ebenfalls 2 % p.a. Weitere Fördervoraussetzungen betreffen u. a. die Höhe der Eigenleistung und den Wert der Selbsthilfe sowie die Obergrenzen für die Kosten des Vorhabens.


Weitere Informationen zum Programm "Schaffung von Wohneigentum in der Stadt" finden Sie hier im Internet-Angebot der Thüringer Aufbaubank. Das neue Programm wird in den kommenden Tagen auch in unserer Rubrik "Richtlinien Bundesländer" und beim Förderrechner eingearbeitet.

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