Verbraucherzentrale NRW: Einmaleins der Ausweiskunde - was alles im Energieausweis stehen muss
News vom 4. Juni 2008
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 3.6.2008
Für Oldies unter den Wohngebäuden naht die Pflicht: Werden bis 1965 fertig gestellte Häuser oder Wohnungen ab 1. Juli 2008 verkauft oder neu vermietet, muss der Energieausweis vorgelegt werden (siehe dazu auch die News vom 22. Mai 2008, vom 29. April 2008, vom 16. Oktober 2007 und vom 29. September 2007). Steckbriefartig informiert das Dokument über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es von nun an leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf des neuen Domizils zu orientieren. "Orientierung ist aber auch in Sachen Energieausweis selbst angesagt", weiß die Verbraucherzentrale NRW, "nur wer das kleine Einmaleins der Ausweiskunde beherrscht, kann auf ein qualifiziertes und anerkanntes Dokument bauen." Weil Eigentümer beziehungsweise Vermieter einer Immobilie unter Umständen gegenüber dem Käufer oder Mieter für falsche Angaben haften, gibt die Verbraucherzentrale NRW - im Rahmen ihres Projektes "Mein Haus spart" - kurz und bündig die wichtigsten Anforderungen an einen gültigen Energieausweis an die Hand:
- Vollständigkeit:
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - ein vollständiger Energieausweis enthält vier Seiten plus einen Empfehlungskatalog. Der Aussteller muss das Dokument mit seinem Namen, Anschrift und Berufsbezeichnung versehen und unterschreiben - wobei eine Nachbildung der Unterschrift zulässig ist.
- Vorgeschriebene Datenabfrage:
Es gibt eine Reihe von Angaben, die bei der Ausstellung eines Energieausweises zwingend abgefragt werden müssen. Gebäudetyp und Adresse des Gebäudes, Baujahr von Gebäude und Heizung, die Anzahl der Wohnungen und die Gesamtwohnfläche gehören beispielsweise dazu. Aber auch die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, die Abrechnungszeiträume sowie längere Leerstände sind zu erfragen. Ob der Keller beheizt, das Gebäude auch gekühlt wird oder der Energieverbrauch für Warmwasser ebenfalls in den Verbrauchsdaten enthalten ist, steht ebenfalls im verpflichtenden Fragenkatalog.
- Daten-Check:
Aussteller sollten um eine Übersicht gebeten werden, welche Angaben zum Gebäude bei der Erstellung des Ausweises berücksichtigt und welche weiteren Daten berechnet beziehungsweise verwendet worden sind. Nach Erhalt sollte zudem überprüft werden, ob die Daten entsprechend den eigenen Angaben richtig eingetragen wurden. Seriöse Aussteller geben auch ihre Berechtigung als Aussteller und die Nummer ihrer Haftpflichtversicherung bekannt.
- Modernisierungsempfehlungen:
Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Dafür muss der Aussteller in Erfahrung bringen, ob und wann in der Vergangenheit bereits energiewirksam modernisiert worden ist, zum Beispiel Wärmedämmung oder der Austausch der Fenster oder der Verglasung. Gedämmte Heizleitungen, der Einbau von Thermostatventilen oder einer Solar- oder Lüftungsanlage zählen ebenfalls zum Sanierungsprogramm.
- Plausibilitätskontrolle:
Aussteller von Energieausweisen sind gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob die Angaben des Gebäudeeigentümers plausibel sind oder ob sich bei der Datenübermittlung vielleicht ein Fehler eingeschlichen hat.
Was Eigentümer und Mieter wissen müssen, ist auch nachzulesen im handlichen Pocket-Ratgeber "Der Energieausweis" (siehe die News vom
16. Oktober 2007). Das Buch für 4,90 Euro - plus 2 Euro für Porto und Versand - sowie weitere Informationen gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
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