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Verbraucherzentrale NRW: Einmaleins der Ausweiskunde - was alles im Energieausweis stehen muss

News vom 4. Juni 2008

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 3.6.2008

Für Oldies unter den Wohngebäuden naht die Pflicht: Werden bis 1965 fertig gestellte Häuser oder Wohnungen ab 1. Juli 2008 verkauft oder neu vermietet, muss der Energieausweis vorgelegt werden (siehe dazu auch die News vom 22. Mai 2008, vom 29. April 2008, vom 16. Oktober 2007 und vom 29. September 2007). Steckbriefartig informiert das Dokument über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es von nun an leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf des neuen Domizils zu orientieren. "Orientierung ist aber auch in Sachen Energieausweis selbst angesagt", weiß die Verbraucherzentrale NRW, "nur wer das kleine Einmaleins der Ausweiskunde beherrscht, kann auf ein qualifiziertes und anerkanntes Dokument bauen." Weil Eigentümer beziehungsweise Vermieter einer Immobilie unter Umständen gegenüber dem Käufer oder Mieter für falsche Angaben haften, gibt die Verbraucherzentrale NRW - im Rahmen ihres Projektes "Mein Haus spart" - kurz und bündig die wichtigsten Anforderungen an einen gültigen Energieausweis an die Hand:

Was Eigentümer und Mieter wissen müssen, ist auch nachzulesen im handlichen Pocket-Ratgeber "Der Energieausweis" (siehe die News vom 16. Oktober 2007). Das Buch für 4,90 Euro - plus 2 Euro für Porto und Versand - sowie weitere Informationen gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

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