Bundesregierung plant schärfere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
News vom 4. Juni 2008
Quelle: Daniel Burchard fü,r baufoerderer.de
Das Bundeskabinett hat heute (4. Juni 2008) ein Aktionsprogramm gegen Schwarzarbeit beschlossen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums enthält es unter anderem folgende Maßnahmen:
- Die Einführung einer Mitführungspflicht von Ausweispapieren bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in Branchen, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind, um eine schnellere Identifikation der geprüften Person zu erreichen. Zugleich soll auf die noch bestehende gesetzliche Mitführungspflicht des nicht fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises verzichtet werden.
Damit korrespondieren soll eine bußgeldbewehrte Überprüfungspflicht des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer seine Ausweispapiere ordnungsgemäß mitführt. Nur soweit dies z.B. wegen fortlaufend wechselnder Einsatzorte nicht zumutbar ist, soll ein schriftlicher Hinweis des Arbeitgebers ausreichen.
- Die Einführung einer Sofortmeldung in den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereichen zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme. Gegenwärtig ist der Beginn einer Beschäftigung mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung zu melden. Dies führt dazu, dass bei den Prüfungen der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" oft vorgebracht wird, der Betreffende sei erst sehr kurz beschäftigt und die Anmeldung werde innerhalb der gesetzlichen Frist noch erfolgen.
- Durch die Änderung der Abgabenordnung soll die Überprüfbarkeit von elektronischen Registrierkassen und Taxametern verbessert werden.
- Die Einrichtung von dauerhaften Prüfungsstützpunkten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung auf einigen ausgewählten Großbaustellen. Von der dauerhaften Präsenz wird eine hohe Präventionswirkung ausgehen.
Die Maßnahmen sollen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erleichtern und damit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland verringern. Soweit die Umsetzung der Maßnahmen Gesetzesänderungen erfordere, werde das Gesetzgebungsverfahren nun zügig eingeleitet, so das Finanzministerium.
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