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Mecklenburg-Vorpommern: "Landesprogramm Wohnraumförderung 2008" in Kraft getreten - Auch Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum kann gefördert werden

News vom 23. Juni 2008

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Wie das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) in Schwerin mitgeteilt hat, ist jetzt das "Landesprogramm Wohnraumförderung 2008" in Kraft getreten. Zur Fortsetzung der Wohnungsbauförderung stehen nach Angaben des LFI in diesem Jahr rund 15,66 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden überwiegend für die Bestandsförderung eingesetzt.

Dabei werden im so genannten "Modernisierungsprogramm" unter bestimmten Bedingungen auch zinsgünstige Kredite für die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutzem Wohneigentum für Haushalte mit mindestens einem Kind sowie in innerstädtischen Altbauquartieren vergeben. Förderungsfähig bei der kinderunabhängigen Förderung in Altbauquartieren sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung (also Bausubstanz erhaltende oder Wohnwert verbessernde Maßnahmen im Sinn der Förderrichtlinien) von Wohnungen in Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt worden sind und in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und dort in innerstädtischen Altbauquartieren belegen sind. Haushalte mit Kind(ern) können gefördert werden, wenn das Gebäude vor dem 1. Januar 1970 fertig gestellt worden ist, höchstens 4 Wohnungen aufweist und in einer Gemeinde mit mehr als 5.000 Einwohnern liegt.

Das Darlehen kann bei der Förderung in Altbauquartieren bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, jedoch höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 60.000 Euro je Wohnung. Je nach Wohnfläche kann das Darlehen somit bis zu 24.000 Euro betragen. Für Haushalte mit Kindern werden ebenfalls 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt, aber nur von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 50.000 Euro je Wohnung, so dass das Darlehen je nach Wohnfläche bis zu 20.000 Euro beträgt). Außerdem kann in beiden Fällen für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes ein zusätzliches Darlehen als "Kinderzusatzdarlehen" von bis zu 3.000 Euro gewährt werden. Modernisierungs- und Kinderzusatzdarlehen können höchstens bis zur Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt werden.


Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Wienk (Telefon: 0385/6363-1341) und Frau Czirpka (Telefon: 0385/6363-1340) vom
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern,
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale,
Werkstraße 213,
19061 Schwerin,
Tel: 0385/6363-0,
Mail: info@lfi-mv.de,
Postanschrift: Postfach 160255, 19092 Schwerin,
und seinen Außenstellen in Greifswald, Neubrandenburg und Rostock,
sowie hier im Internet-Angebot des LFI.

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