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Neue Broschüre des Bundesumweltministeriums informiert über Pflichten und Fördermöglichkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

News vom 18. August 2008

Quelle: Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 18.8.2008

Wer erneuerbare Energien nutzt, spart Treibhausgase ein und schützt damit das Klima. Das gilt auch für die Wärmeversorgung. Eine Broschüre des Bundesumweltministeriums informiert über die Inhalte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und zum Jahreswechsel in Kraft tritt (siehe dazu auch die News vom 23. Juni 2008, vom 19. Juni 2008 und vom 7. Juni 2008).

Im Jahr 2020 sollen die erneuerbaren Energien 14 Prozent des deutschen Wärmeverbrauchs decken - mehr als doppelt so viel wie heute. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei Neubauten ab dem 1. Januar 2009 regenerative Wärmequellen genutzt werden. Doch fordert das Wärmegesetz nicht nur, es fördert auch. Das bestehende Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien wurde nochmals aufgestockt: Bis zunächst 2012 stehen jährlich bis zu 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung (siehe dazu die News vom 17. Juni 2008 und vom 11. Januar 2008).

Die neue Broschüre "Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?" erläutert, wer durch das neue Gesetz wozu verpflichtet wird, ab wann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt und was aus technischer Sicht zu beachten ist. Sie informiert zudem über die Fördermöglichkeiten.

Die Broschüre kann im PDF-Format (knapp 2 MB) hier aus dem Internet-Angebot des Ministeriums heruntergeladen oder unter der Bestellnummer 2148 kostenlos beim BMU bestellt werden, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Telefon: 022899/305-3355, Fax: 022899/305-3356 oder e-Mail bmu@broschürenversand.de. Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes ist unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar.

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