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Ab 2009 gilt Meldepflicht für neue Photovoltaikanlagen

News vom 22. September 2008

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 22.9.2008

Ab dem 1. Januar 2009 müssen neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie, auch bekannt als Photovoltaikanlagen, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist die Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung für den durch seine Anlage erzeugten und in das öffentliche Netz eingespeisten Strom erhält. Zu melden sind der Standort sowie die Leistung der Anlage. Die Meldepflicht gilt nicht für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Generell ausgenommen sind Photovoltaikanlagen, deren Strom nur für den eigenen Haushalt genutzt und nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, sowie Sonnenkollektoren, die Sonneneinstrahlung zur Wärmegewinnung nutzen (Solarthermie). Ebenfalls nicht betroffen sind Anlagen, die Strom aus anderen erneuerbaren Energien wie z.B. Wind, Wasser oder Biomasse erzeugen.


Nähere Informationen zum Thema Erneuerbare Energien sowie zu allen Fragen der Energieeinsparung geben Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 0361/555140, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie außerdem im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de (siehe dazu auch die News vom 23. Januar 2007).

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