Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket - Steuerabzug für Handwerkerleistungen ab 2009 verdoppelt
News vom 5. November 2008
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung in Berlin ein so genanntes "Maßnahmenpaket" zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung beschlossen. Dadurch sollen in den Jahren 2009 und 2010 Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von rund 50 Milliarden Euro gefördert werden, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Eine dieser Maßnahmen betrifft den Steuerabzug für Handwerkerleistungen. Bisher können Hauseigentümer und Mieter nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) die Kosten für bestimmte so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" und Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums bis zu einem Jahresbetrag von 600 Euro bei der Einkommensteuer abziehen (siehe dazu die News vom 18. Juni 2008, vom 30. November 2007, vom 20. Dezember 2006 und vom 6. Mai 2006). Zum 1. Januar 2009 soll die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei
Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 % von bisher 3.000 (= 600) Euro auf 20 % von 6.000 (= 1.200) Euro verdoppelt werden.
Mit einer weiteren Maßnahme sollen zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von
Gebäuden angestoßen werden. Daher werden die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen um 3 Milliarden Euro für die
Jahre 2009 bis 2011 aufgestockt. Wieviel von diesen Mitteln auch den privaten Hauseigentümer zuguge kommt, ist allerdings noch nicht klar. Denn die Maßnahme umfasst nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (auch) die Initiative der Bundesregierung
"Wirtschaftsfaktor Alter" durch die Förderung des altersgerechten Umbaus von Wohnraum durch die KfW sowie den Investitionspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur sowie Großsiedlungen.
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