Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > News > News-Archiv > Baufinanzierung und -förderung > Meldung vom 29.12.08

Altes Recht gilt wieder: Gesetzliche Klarstellung zu Kindergeld-Altersgrenzen für die Eigenheimzulage tritt in Kraft

News vom 29. Dezember 2008

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Vor ein paar Tagen ist das "Jahressteuergesetz 2009" in Kraft getreten. Es legt unter anderem fest, dass für die bei der Eigenheimzulage gezahlte Kinderzulage weiterhin die Altersgrenzen des bis 2006 geltenden Rechts anzuwenden sind (siehe dazu die News vom 6. Mai 2008).

Wie an dieser Stelle bereits im Juni 2006 gemeldet (siehe die News vom 30. Juni 2006), war durch das "Jahressteuergesetz 2007" das Problem entstanden, dass sich die dort vorgesehene Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag vom 27. auf das 25 Lebensjahr auch auf die Baufinanzierung auswirken kann. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat sich gezeigt, dass die Kürzung der Kinderzulage zu sachwidrigen Ergebnissen führt, weil das Vertrauen des Anspruchsberechtigten in die bestehende Rechtslage in jedem Fall vor der Verkündung des Steueränderungsgesetzes 2007 begründet worden war. Somit seien Anspruchsberechtigte bei der Planung ihres Bauvorhabens davon ausgegangen, dass sie für ihre Kinder auch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Förderung erhalten. Dementsprechend hätten sie die Kinderzulage in die Finanzierung mit eingerechnet.

Das Finanzministerium hatte zwar Anfang April 2008 verkündet, dass sich die Änderung der Altersgrenze nicht auf die Eigenheimzulage auswirke (siehe die News vom 8. April 2008), konnte sich mit dieser Auffassung aber offenbar nicht durchsetzen. Durch die gesetzliche Klarstellung (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 vom 24. Dezember 2008, S. 2836) bleibt die Absenkung der Altersgrenze für Kinder im Rahmen der Eigenheimzulagenförderung im Ergebnis insgesamt unberücksichtigt. Damit wird eine Kinderzulage auch für die Kinder gewährt wird, die die Voraussetzungen für ein Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag vor der Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr erfüllten.

[zurück]