Neuer Basiszinssatz ab dem 1. Januar 2009
News vom 7. Januar 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum 1. Januar 2009 von 3,19 auf 1,62 Prozent gesenkt. Die neuen Sätze wurden in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 6. Januar 2009 (Nr. 1) bekannt gegeben. Der Zinssatz wird zweimal jährlich, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli, entsprechend den Zinsänderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) angepasst (siehe zur letzen Änderung die News vom 3. Juli 2008). Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Da dieser Wert seit der letzen Änderung am 1. Juli 2008 um 1,57 Prozentpunkte gefallen war, wurde der Basiszinssatz ebenfalls um 1,57 Prozentpunkte verringert.
Der Basiszinssatz des BGB ist unter anderem die Grundlage für die Berechnung der Zinshöhe, wenn sich der Schuldner im Verzug mit seiner Leistung befindet. Die dafür maßgeblichen Zinssätze betragen daher ab dem 1. Januar 2009 für die Zinsen nach
- § 288 Abs. 1 BGB: 6,62 % (1.7. - 31.12.08: 8,19 %),
- § 288 Abs. 2 BGB: 9,62 % (1.7. - 31.12.08: 11,19 %), und
- § 497 Abs. 1 BGB: 4,12 % (1.7. - 31.12.08: 5,69 %)
Eine Übersicht über die aktuellen Leitzinsen und ihren Verlauf finden Sie hier im Internet-Angebot der Deutschen Bundesbank.
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