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Handwerker sollen seit Jahresbeginn leichter an ihr Geld kommen

News vom 12. Januar 2009

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Handwerker und Bauunternehmer haben es sei Jahresbeginn etwas leichter, die Zahlungsansprüche gegen ihre Kunden durchzusetzen. Denn zum 1. Januar 2009 ist das so genannte "Forderungssicherungsgesetz" (FoSiG) in Kraft getreten. Es enthält unter anderem einige Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die sich insbesondere auf Verträge über Bauleistungen auswirken. Im Gegenzug verschlechtern sich die entsprechenden Rechtspositionen der Auftraggeber wie etwa der privaten Bauherrn. Dem Gesetz sind jahrelange Debatten vorausgegangen. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Neuregelungen eine Verbesserung der Zahlungsmoral und den Rückgang der Insolvenzen in der Baubranche. Das neue Recht gilt für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 geschlossen werden.

Die wichtigsten aus Verbrauchersicht eher nachteiligen Punkte betreffen folgende Regelungen:

Eher positiv für Verbraucher sind dagegen folgende neue Regelungen:
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