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Seit 1. Januar 2009 gilt Erneuerbares Wärmegesetz des Bundes für Neubauten - Ein Jahr später wird Erneuerbares-Wärme Gesetz des Landes Baden-Württemberg für Altbauten im Südwesten wirksam

News vom 14. Januar 2009

Quelle: Presseinformation von "Zukunft Altbau" vom 13.1.2009

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten (siehe dazu die News vom 22. Dezember 2008, vom 18. August 2008 und vom 7. Juni 2008). Es gilt für alle Neubauten, auch in Baden-Württemberg. Für Altbauten wird im "Ländle" ein Jahr später das Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) des Landes wirksam: Auch in Wohn-Altbauten soll ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden - das ist bundesweit einzigartig (siehe dazu die News vom 19. Juni 2008 und vom 22. März 2008). Gebührenfreie Infos gibt es beim Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg: 08000-123333.

"Auch in Altbauten kann die benötigte Wärme klimafreundlicher erzeugt werden", sagt Claudia Rist, Projektleiterin des Landesprogramms Zukunft Altbau. "Neue zentrale Heizungsanlagen können auch in Altbauten sinnvoll durch erneuerbare Energien ergänzt werden."

Das EWärmeG in Baden-Württemberg wird nur wirksam, wenn alte Anlagen durch neue ersetzt werden müssen. In Baden-Württemberg dürfen ab 1. Januar 2010 in Wohngebäuden nur noch zentrale Heizanlagen eingebaut werden, die durch mindestens 10 Prozent erneuerbare Energien unterstützt werden. Das können Solarthermie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl oder die Nutzung von Umweltwärme und Abwärme mit Hilfe von Wärmepumpen sein.

Ist der Einsatz erneuerbarer Energien nicht möglich, sieht das Gesetz eine Reihe alternativer Möglichkeiten vor, die sogenannte ersatzweise Erfüllung. So sollen auch in diesen Gebäuden die Kohlendioxidemissionen reduziert werden. "Hausbesitzern empfehle ich, sich schon jetzt beraten zu lassen. Qualifizierte Gebäudeenergieberater geben hier sachkundige Tipps", so Rist.

Hausbesitzer aus Baden-Württemberg können Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) bekommen (siehe dazu die News vom 17. Juni 2008 und vom 11. Januar 2008). Auch weitere Darlehen oder Zuschüsse vom Land und von Kommunen sind möglich.


Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Ziel ist eine qualifizierte Sanierung des Altbaubestandes. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

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