VZ Sachsen: Klimafreundliche Wärmeversorgung ab jetzt Pflicht - Neue Regeln zur Nutzung regenerativer Energien bei Neubauten veranlassen Bauherren zu mehr Klimaschutz
News vom 27. Januar 2009
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 26.1.2009
Ab diesem Jahr werden Häuslebauer automatisch zu Klimaschützern. So will es das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet werdende Hausbesitzer, einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien zu produzieren - also etwa mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen will, muss alternativ einen Teil des Wärmebedarfs aus Abwärme oder Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (KWK) decken oder sein Haus deutlich besser dämmen (siehe dazu die News vom 14. Januar 2009, vom 22. Dezember 2008, vom 18. August 2008 und vom 7. Juni 2008).
"Erneuerbare Energien sichern mehr und mehr eine günstige und klimafreundliche Energieversorgung ", sagt Julian Fischer, Klimaexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Auch bei der Wärmegewinnung ist daher eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien anzustreben, wobei dieses Gesetz einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt, aber kontinuierlich weiterentwickelt werden muss."
Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen sind Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung in den meisten Fällen die beste Variante. Bei Fragen kann sich der ratsuchende Verbraucher an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden, die auch bei diesem Thema mit kompetentem Rat zur Seite steht.
Der Bund stellt für solche Projekte verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Das Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde aufgestockt, und die KfW-Förderbank hilft mit günstigen Krediten für klimafreundliches Bauen. Auch die Sächsische Aufbaubank unterstützt Investitionen in Energieeffizienz.
Weiterführende Informationen zu Förderung, dem EEWärmeG und zum Energiesparen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen. Beratungstermine können am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-79 77 77 (0,14 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.
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