Bausparkassen: Musterprozess der Verbraucherzentrale NRW gegen Abschlussgebühren
News vom 19. Februar 2009
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 19.2.2009
Im juristischen Streit um die Zulässigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparkassen (siehe dazu die News vom 28. Mai 2008) wendet sich die Verbraucherzentrale NRW gegen den Versuch, den von ihr angestrengten Musterprozess in Heilbronn gegen kundenfeindliche Bankpraktiken auf politischem Wege zu beeinflussen: "Kommerziell orientierte Finanzkonzerne - dazu gehören auch die Bausparkassen - spannen die Landespolitik in Baden-Württemberg vor ihren Karren, um dem Ergebnis von ordentlichen Gerichtsverfahren durch die Veränderung von Gesetzen vorzugreifen", bewertet Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, einen entsprechenden Landtagsantrag. Er appellierte an die baden-württembergischen Landtagsfraktionen von CDU, FDP und SPD, die rechtliche Überprüfung der Gebühren im Interesse des Verbraucherschutzes nicht zu behindern.
Politischer Einfluss
Unmittelbar vor dem heute angesetzten ersten Verhandlungstag gegen eine Bausparkasse aus dem Kreis Schwäbisch-Hall sprachen sich die genannten Landtagsfraktionen öffentlich für eine gesetzliche Änderung des Bausparkassengesetzes aus - mit dem Ziel, einen rechtlichen Schutzschirm über die Praktiken der Bausparkassen zu spannen.
Fehlende Transparenz
"Falls das passiert, würde die Politik den verbraucherfeindlichen Gebührenmodellen einen Freibrief ausstellen", warnt Müller. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs fordert er: "Bausparkassen wie jede andere Bank zu behandeln." Die Verbraucherzentrale NRW poche weiterhin auf ihre Verbandsklagebefugnis und wolle auch bei Bausparkassen die Abschaffung unzulässiger Vertragsgebühren durchsetzen: "Bei der Bausparfinanzierung handelt es sich um eine wenig transparente Form der Immobilienfinanzierung, da es im Gegensatz zum Effektivzinssatz bei normalen Hypothekendarlehen keine verlässliche Vergleichsgröße für die Kosten einer Bausparfinanzierung gibt."
Unzulässige Bankentgelte
Die Verbraucherzentrale NRW und andere Verbraucherzentralen haben in den letzten 20 Jahren eine Vielzahl entsprechender Klageverfahren geführt oder begleitet und erfolgreich unzulässige Vertragsklauseln und Bankentgelte zugunsten von Verbrauchern auf dem Markt beseitigt. Als Beispiel seien die in den 1990er Jahren geführten Klageverfahren zur Unzulässigkeit intransparenter Tilgungsverrechnungsklauseln bei Hypothekenverträgen, die Klagen zur korrekten Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung und die Beseitigung den Kunden benachteiligender Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen genannt. Im Bereich der unzulässigen Bankgebühren und -entgelte konnten unter anderem die Gebühren für einen Depotwechsel, für die Auflösung eines Kontos, für die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen und für die durch ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung durchgeführte Objektwertermittlung auf dem Gerichtswege beseitigt werden.
Hohe Erstattungen
"In dem vorliegenden Verfahren geht es für die betroffenen Anbieter zwar um hohe Nachzahlungen und Erstattungen, die aber nicht dazu führen, die Bausparkassen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben", meint Müller. Letztlich führten die Verfahren meist zu einer kundenfreundlicheren Neugestaltung von Verträgen und einer transparenteren Preispolitik. "Eine Bank, die für sich in Anspruch nimmt, kundenfreundlich zu sein, dürfte eigentlich keine Einwände haben, ihre Geschäftskonditionen rechtlich auf den Prüfstand zu stellen", so der NRW-Verbraucherzentralenvorstand.
Mehr zur Bausparkassenaktion der Verbraucherzentrale erfahren Sie hier im Internet-Angebot der Verbraucherzentrale NRW.
[zurück]