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Neue Richtlinie im Marktanreizprogramm zur verbesserten Förderung erneuerbarer Energien in Kraft getreten - Fördersätze für Neubauten werden gekürzt

News vom 4. März 2009

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Am 1. März 2009 ist die neue Richtlinie für das so genannte "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien in Kraft getreten. Die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird damit auch in diesem Jahr fortgesetzt. Für das Programm stehen 2009 nach Angaben des Bundesumweltministeriums 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten die bestehenden Fördersätze im wesentlichen unverändert fort, soweit es um den Gebäudebestand geht. Für künftige Neubauten wird die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau gesenkt. Denn zum 1. Januar 2009 ist das Januar 2009 ist das neue Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten (siehe dazu die News vom 5. Februar 2009, vom 31. Januar 2009, vom 14. Januar 2009, vom 22. Dezember 2008, vom 18. August 2008 und vom 7. Juni 2008), um den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 7 Prozent bis 2020 auf 14 Prozent auszubauen. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, die benötigte Wärme teilweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Deshalb werden für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze an die neue Rechtslage angepasst und um 25 Prozent reduziert. Die Bonusförderung kann dagegen auch im Neubau in voller Höhe erfolgen.

Auch nach der neuen Richtlinie werden aus den Finanzmitteln des Bundesumweltministeriums solarthermische Anlagen gefördert, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird, sowie effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.


Im Einzelnen sind bei der so genannten "Basisförderung" für Privatpersonen folgende Fördermittel vorgesehen (zu den "bisher"-Angaben siehe die News vom 11. Januar 2008):


Darüber hinaus werden nach der neuen Richtlinie in Kombination mit der Basisförderung Zuschüsse ("Boni") gezahlt, wenn die Anlagen in besonders energieeffizienter Weise eingesetzt bzw. kombiniert werden:
Das Marktanreizprogramm, das sich vor allem an die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern richtet, läuft bereits seit neun Jahren. Für das vergangene Jahr zog Bundesumweltminster Siegmar Gabriel (SPD) eine positive Bilanz: "Wir haben mit Fördermitteln in Höhe von 236 Millionen Euro insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Das hohe Förderniveau im vergangenen Jahr war möglich, weil 70 Millionen Euro aus der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums in das Marktanreizprogramm geflossen sind."


Weitere Informationen zum "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien gibt es im Internet unter www.erneuerbare-energien.de. Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-625, Fax: 06196/908800 oder 06196/94226. Dort erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen sowie die Antragsformulare.

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