Neue Richtlinie im Marktanreizprogramm zur verbesserten Förderung erneuerbarer Energien in Kraft getreten - Fördersätze für Neubauten werden gekürzt
News vom 4. März 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Am 1. März 2009 ist die neue Richtlinie für das so genannte "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien in Kraft getreten. Die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wird damit auch in diesem Jahr fortgesetzt. Für das Programm stehen 2009 nach Angaben des Bundesumweltministeriums 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten die bestehenden Fördersätze im wesentlichen unverändert fort, soweit es um den Gebäudebestand geht. Für künftige Neubauten wird die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau gesenkt. Denn zum 1. Januar 2009 ist das Januar 2009 ist das neue Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten (siehe dazu die News vom 5. Februar 2009, vom 31. Januar 2009, vom 14. Januar 2009, vom 22. Dezember 2008, vom 18. August 2008 und vom 7. Juni 2008), um den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 7 Prozent bis 2020 auf 14 Prozent auszubauen. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, die benötigte Wärme teilweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Deshalb werden für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze an die neue Rechtslage angepasst und um 25 Prozent reduziert. Die Bonusförderung kann dagegen auch im Neubau in voller Höhe erfolgen.
Auch nach der neuen Richtlinie werden aus den Finanzmitteln des Bundesumweltministeriums solarthermische Anlagen gefördert, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird, sowie effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.
Im Einzelnen sind bei der so genannten "Basisförderung" für Privatpersonen folgende Fördermittel vorgesehen (zu den "bisher"-Angaben siehe die News vom 11. Januar 2008):
- Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung beträgt der Zuschuss für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 40 qm wie bisher schon 60 Euro je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch wie bisher schon 410 Euro je Anlage.
Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die Beträge um 25 % auf 45 Euro/qm bzw. mindestens 307,50 Euro je Anlage.
- Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung beträgt der Zuschuss für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 40 qm wie bisher schon 105 Euro je angefangenem qm installierter Bruttokollektorfläche.
Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich der Betrag um 25 % auf 78,75 Euro/qm.
- Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 qm Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je qm Bruttokollektorfläche beträgt der Zuschuss für die ersten 40 qm 105 Euro je qm Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem qm Bruttokollektorfläche.
Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die Beträge um 25 % auf 78,75 bzw. 33,75 Euro/qm.
- Bei der Erweiterung von Solarkollektoranlagen um bis zu 40 qm Solarkollektorfläche beträgt der Zuschuss wie bisher schon 45 Euro je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche.
- Bei Biomassekesseln, z. B. für Scheitholz oder Holzpellets, richtet sich die Höhe der Zuschüsse nach Art, Wirkungsgrad und Nennwärmeleistung der Anlage:
- Bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse werden Zuschüsse nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 5 (Luftgeführte Pelletöfen: mindestens 8) und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % gewährt. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein. Der Zuschuss beträgt bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz) wie bisher schon 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch (unverändert) 1.000 Euro bei Pelletöfen mit Wassertasche, 2.000 Euro bei Pelletkesseln sowie 2.500 Euro bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW.
Die Förderung für Pelletöfen (Warmluftgeräte) beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 500 Euro bei Pelletöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 8 kW (ab 8 kW 1.000 Euro), aber jeweils höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten. Ab dem 1.7.2009 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) beträgt die Förderung für Pelletöfen (Warmluftgeräte) von 5 bis 100 kW 500 Euro je Anlage.
Bei Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt die Förderung wie bisher 1.000 Euro je Anlage (förderfähig sind nur Anlagen, die über einen Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW verfügen).
- Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel werden gefördert, sofern sie eine Nennleistung von mindestens 15 und höchstens 50 kW und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 % haben. Außerdem müssen sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoffgehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sein und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt wie bisher 1.125 Euro je Anlage.
- Für alle Biomasseanlagen, die in Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die Beträge jeweils um 25 % auf 27 Euro/kW bzw. auf maximal 375 (statt 500), 750 (statt 1.000), 843,75 (statt 1.125), 1.500 (statt 2.000) oder 1.875 (statt 2.500) Euro je Anlage.
- Bei Wärmepumpen setzt die Förderung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen den Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau (im Gebäudebestand: min. 3,7), bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau (im Gebäudebestand: min. 3,3) sowie bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen den Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2 voraus. Die Förderung richtet sich u. a. nach der Art der Anlage und danach, ob es sich um eine Neu- oder Altbau handelt:
- Bei Neubauten, bei denen vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, beträgt die Förderung wie bisher schon mit Ausnahme von Luft/Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 2.000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt. Für Luft/Wasserwärmepumpen beträgt die Förderung 5 Euro je Quadratmeter Wohnflächeund maximal 850 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % (bisher: 8 %) der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
- Bei Neubauten, bei denen nach dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, werden die genannten Beträge jeweils um 25 % verringert auf 3,75 bzw. 7,50 Euro/qm Wohnfläche bzw. auf 7,5 % der Investitionskosten und 637,50 bzw. 1.500 Euro je Wohneinheit.
- Im Gebäudebestand beträgt die Förderung wie bisher schon mit Ausnahme von Luft/Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 3000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt. Für Luft/Wasserwärmepumpen beträgt die Förderung 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
Darüber hinaus werden nach der neuen Richtlinie in Kombination mit der Basisförderung
Zuschüsse ("Boni") gezahlt, wenn die Anlagen in besonders energieeffizienter Weise eingesetzt bzw. kombiniert werden:
- Ein Bonus wird gewährt, wenn zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen der Basisförderung besonders energieeffiziente Umwälzpumpen (Bonus von 200 Euro) oder Solarkollektorpumpen (Bonus von 50 Euro) eingebaut werden oder im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine bestehende Niedertemperaturheizung durch eine Brennwertheizung ersetzt wird (Bonus 750 Euro und in der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung 375 Euro). Der Kesseltauschbonus ist bis zum 31.12.2009 (Tag der Antragstellung) befristet.
- Der sogenannte "regenerative Kombinationsbonus" in Höhe von 750 Euro wird gewährt, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine förderfähige Biomasseverbrennungsanlage oder Wärmepumpe installiert wird.
- Darüber hinaus kann für die Solar- oder Biomasseanlage ein Effizienzbonus gewährt werden, wenn der Antragssteller anhand eines Energiebedarfsausweises nachweisen kann, dass es sich um ein besonders energieeffizientes Gebäude handelt. Durch den Effizienzbonus kann die Basisförderung um 50 % erhöht oder sogar verdoppelt werden.
Das Marktanreizprogramm, das sich vor allem an die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern richtet, läuft bereits seit neun Jahren. Für das vergangene Jahr zog Bundesumweltminster Siegmar Gabriel (SPD) eine positive Bilanz: "Wir haben mit Fördermitteln in Höhe von 236 Millionen Euro insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Das hohe Förderniveau im vergangenen Jahr war möglich, weil 70 Millionen Euro aus der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums in das Marktanreizprogramm geflossen sind."
Weitere Informationen zum "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien gibt es im Internet unter
www.erneuerbare-energien.de. Zuständig für die Förderung ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-625, Fax: 06196/908800 oder 06196/94226. Dort erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen sowie die Antragsformulare.
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