Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung - 30 Prozent höhere Energieeffizienz bei Gebäuden vorgesehen
News vom 19. März 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Die Bundesregierung hat gestern (18. März 2009) die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Die EnEV enthält unter anderem die Vorgaben für die "Energiesituation" von Neubauten und Bestandsgebäuden (u. a. für Wärmeschutz, Heiztechnik und Art der Wärmeerzeugung), besondere Pflichten für die Erneuerung bzw. den Austausch von Heizungsanlagen sowie die rechtlichen Grundlagen des Energieausweises für Gebäude. Mit der Neufassung sollen unter anderem die energetischen Anforderungen an Gebäude weiter erhöht werden. Dazu sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD):"Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland.".
Um dies Ziel zu erreichen, sind nach Angaben des Bundesbauministeriums unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Bei der Errichtung neuer Wohngebäude wird die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenenergiebedarf durchschnittlich um 30 Prozent gesenkt. Außerdem muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle zukünftig durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten.
- Bei der Modernisierung von Altbauten werden die energetischen Anforderungen an die Bauteile bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach, Fassade, Fenster) um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Alternativ kann die Sanierung auch so erfolgen, dass Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes nach der Sanierung um 30 Prozent sinkt und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt ist als bisher.
- Nachrüstpflichten für Altbauten zur Dämmung der Decke oder der obersten Geschossdecke (u. a. Pflicht zur Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken bis spätestens Ende 2011, wenn das Dach darüber ungedämmt ist). Außerdem werden die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken verschärft.
- Bestimmte elektrische Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 stufenweise außer Betrieb genommen werden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes).
- Verbesserung des Vollzugs der EnEV, u. a. durch Nachweispflichten der Unternehmer bei der Modernisierung, dass die EnEV eingehalten wurde. Die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen soll durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen.
Der Neufassung der EnEV muss der Bundesrat noch zustimmen. Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, soll die neue EnEV erst im Herbst 2009 in Kraft treten.
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