VZ Saarland: Aktuelle Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung sind zeitlich befristet
News vom 4. Juli 2008
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland vom 3.7.2009
Zum 1. April 2009 wurden die Förderprogramme der KfW umgestellt. Im Zuge dieser Umstellung wurden aus den Programmen "CO2 Sanierung - Neubaustandard", "KfW 60" und "KfW 40" die Programme Effizienzhaus 100, Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 55 (siehe die News vom 31. März 2009, vom 19. März 2009 und vom 20. Februar 2009). Was oberflächlich als eine rein begriffliche Änderung wirken mag, hat inhaltlich gravierende Folgen für die Verbraucher. Darauf weisen die Energieberater der Verbraucherzentrale hin. Bezeichneten die "alten" Zahlen absolute Werte, die im Nachweis einzuhalten sind, so sind die "neuen" Zahlen relativ, und geben ein Verhältnis zu den gesetzlichen Mindestvorgaben der Energieeinsparverordnung an. Gleichzeitig sind die alten Mindestwerte in jedem Fall einzuhalten.
Damit darf beispielsweise in dem Programm Effizienzhaus 70 der Jahresprimärenergiebedarf max. 70 % der gesetzliche Mindestvorgabe und maximal 60 kWh/m²a betragen. In diesem Zusammenhang weist die Verbraucherzentrale des Saarlands darauf hin, dass die Energieeinsparverordnung zum 1.Oktober 2009 um 30 % strengere Anforderungen an Neubauten stellen wird. Dies bedeutet damit automatisch, dass auch die Anforderungen der Förderprogramme um 30 % strenger werden. Ebenso ist zu erwarten, dass die technischen Mindestanforderungen der Einzelmaßnahmen z.B. Austausch von Fenstern bzw. zusätzliche Wärmedämmung von Dach, Außenwand oder Kellerdecke sowie Maßnahmenpakete entsprechend angepasst werden. Höhere Anforderungen bedeuten allerdings auch höhere Investitionen.
Wer also die derzeit noch geringeren Anforderungen der Förderprogramme nutzen möchte, sollte sich sputen und die Anträge vor dem 1. Oktober 2009 stellen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Maßnahme.
Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für eine persönliche Beratung in einer der 13 Beratungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681/50089-15 oder (-0). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831/976565, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861/5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.
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