Neue Energieeinsparverordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft - Verschärfte Maßnahmen für deutlich mehr Energieeinsparung
News vom 27. Juli 2009
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 27.7.2009
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. In Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung sollen dann Gebäude wesentlich sparsamer im Energiebedarf sein (siehe die News vom 19. März 2009).
"Gegenüber der alten EnEV 2007 wird die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs von Neubauten um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt", sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Damit werden höhere Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle als auch an die Erzeugung der Heizenergie gestellt."
Auch der Gebäudebestand gerät mehr in den Mittelpunkt. So sind bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle bestimmte Grenzwerte einzuhalten, so dass auch hier mindestens 30 Prozent Energie eingespart werden kann.
"Darüber hinaus werden bei Altbauten schärfere Forderungen an die Dachdämmung gestellt. So sind z. B. oberste begehbare Geschossdecken, wie ein Dachboden, bis Ende 2011 mit einer Wärmedämmung auszurüsten", erläutert Pause.
Und nicht zuletzt regelt die EnEV 2009 die Außerbetriebsetzung von Nachtspeicherheizungen. Danach wird es ab 2020 zur Pflicht, solche Heizungen stufenweise außer Betrieb zu nehmen. Betroffen davon sind im Wesentlichen mindestens 30 Jahre alte Heizungen (außer Fußbodenheizungen) in größeren Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten, die ausschließlich mit solchen Heizungen ausgerüstet sind. Daher sind z.B. Einfamilienhäuser nicht betroffen. Die Pflicht entfällt außerdem, wenn das Gebäude die Regelungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt (z.B. den vorgeschriebenen Jahresheizwärmebedarf einhält) oder die Aufwendungen trotz Fördermittel unzumutbar hoch sind und nicht in absehbarer Zeit (hier werden meist 10 Jahre angenommen) eingespart werden können.
Wer mehr über die neue Energieeinsparverordnung wissen möchte oder spezielle Fragen dazu hat, kann auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen unter der kostenlosen Rufnummer 0800-0410310 (aus dem deutschen Festnetz) anrufen. Hier kann auch ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden.
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