EU will ab 2013 besonders effiziente Umwälzpumpen als Standard
News vom 14. August 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Umwälzpumpen arbeiten in beinahe jedem Haus, beispielsweise in der Heizung. Und manchmal arbeiten sie sogar, wenn es nicht nötig ist und nichts gepumpt werden muss. Der Grund liegt in der fehlenden Effizienz und Regelungstechnik der Pumpen, so dass Umwälzpumpen leicht zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt gehören. Doch durch den Einsatz besonders effizienter Umwälzpumpen lassen sich Energie und Kohlendioxid (CO2) einsparen, und für die Verbraucherinnen und Verbraucher bares Geld. Wie das Umweltbundesamt in Dessau mitteilt, hat die EU-Kommission daher Ende Juli 2009 Mindesteffizienzanforderungen für Umwälzpumpen beschlossen. Ab 2013 sollen ineffiziente Umwälzpumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Die EU erhofft sich dadurch bis zum Jahr 2020 eine Senkung des eu-weiten Stromverbrauchs der Privathaushalte um 23 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a, 1 TW = 1 Million Megawatt). Rund 11 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides liessen sich so vermeiden.
Von den Regelungen sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen betroffen, so das Umweltbundesamt weiter. Ab dem 1. Januar 2013 müssen demnach außerhalb von Heizungsanlagen installierte ("externe") Umwälzpumpen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ab dem 1. August 2015 sind auch Umwälzpumpen betroffen, die in Heizungsanlagen integriert sind. Die vorgeschlagenen Anforderungen seien so anspruchsvoll, dass bei Heizungsumwälzpumpen ein Technologiesprung stattfinden werde: besonders effiziente Motoren (elektronisch kommutierte Permanentmagnetmotoren, so genannte "EC-Motoren") und Drehzahlregelung, d. h. die selbsttätige Anpassung der Leistungsaufnahme, würden damit zum Standard und ermöglichten große Stromeinsparungen. Die neue EU-Verordnung zu Umwälzpumpen wird im Rahmen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) erlassen. Sie gilt daher unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, so dass keine weitere Umsetzung in deutsches Recht notwendig ist.
Weil diese besonders effizienten Umwälzpumpen nicht in allen alten Heizungsanlagen eingesetzt werden können, sind laut Umweltbundesamt integrierte Umwälzpumpen, die Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern ersetzen sollen, bis zum 1. Januar 2020 von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme vermeide, dass eine defekte Umwälzpumpe den Austausch des ganzen Wärmeerzeugers erfordert. Weil die Lebensdauer einer heute gekauften Heizung bis etwa 2025 oder 2030 reicht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute beim Kauf von Heizungen und Solaranlagen besonders auf drehzahlgeregelte Umwälzpumpen mit EC-Motor achten.
Der Umstieg von einer konventionellen, ungeregelten Heizungsumwälzpumpe auf eine elektronisch geregelte Umwälzpumpe mit EC-Motor wird einen typischen Haushalt jährlich um etwa 54 Euro entlasten, so das Umweltbundesamt. Das entspreche durchschnittlich etwa 75 Prozent niedrigeren Betriebskosten. Daher würden sich die hocheffiziente Umwälzpumpen in kurzer Zeit durch die Ersparnis bei den Stromkosten amortisieren.
Werden besonders effiziente Umwälzpumpen eingesetzt, ist stets ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sinnvoll. Der ermöglicht noch weitere Einsparungen an Brennstoffen, Energiekosten und zusätzliche Emissionsminderungen. Für Deutschland insgesamt erwartet das Umweltbundesamt von der Neuregelung bis 2020 zu einer anteiligen Stromeinsparung von etwa 4 TWh/a. Beim deutschen Strommix entspreche dies einer Einsparung von etwa 2,4 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier im Internet-Angebot des Umweltbundesamts.
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