Online-Hilfestellungen für Bauherren und Planer mit Fragen und Antworten zum Wärmegesetz
News vom 26. August 2008
Quelle: Pressemitteilung des BINE-Informationsdienstes vom 24.8.2009
Seit Beginn dieses Jahres gilt das Wärmegesetz, das Eigentümer neuer Gebäude verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken (siehe dazu die News vom 31. Januar 2009, vom 27. Januar 2009, vom 14. Januar 2009, vom 22. Dezember 2008, vom 18. August 2008 und vom 7. Juni 2008). Was Bauherren und Planer zu beachten haben, aber auch welche Fördermöglichkeiten dieses Gesetz eröffnet, beantwortet das Bundesumweltministerium jetzt auf seiner Homepage. In Fragen und Antworten stellt das Ministerium seine Rechtsansicht dar, die jedoch aus juristischen Gründen nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen ist. Konkrete Fragen können im Einzelfall mit den zuständigen Landesbehörden geklärt werden.
Das Wärmegesetz basiert auf zwei Säulen, die mit "fordern und fördern" umschrieben werden können. Zunächst verpflichtet das Gesetz jeden Eigentümer eines neuen Gebäudes, seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Um diese Nutzungspflicht zu erfüllen, können die unterschiedlichsten Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme zum Einsatz kommen. Ersatzweise können Maßnahmen ergriffen werden, die ähnlich Klima schonend wirken. Dazu zählen Kraft-Wärme-Kopplung, also die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Dämmmaßnahmen und die Nutzung von Wärme, die aus Nah- oder Fernwärmenetzen kommt. Auch die Nutzung von Abwärme wird als Ersatzmaßnahme anerkannt.
Um nicht nur zu fordern, sondern den Gebäudeeigentümern bei der Nutzung erneuerbarer Energien auch finanziell entgegen zu kommen, sieht das Wärmegesetz weiterhin Fördermöglichkeiten vor. Belohnt wird jeder, der freiwillig, also ohne verpflichtet zu sein, erneuerbare Energien nutzt. Fördergelder kann auch beantragen, wer über die Nutzungspflicht hinausgehend erneuerbare Energien oder innovative Technologien einsetzt. Neben allgemeinen Fragen zum Wärmegesetz erläutert das Bundesumweltministerium die Nutzungs- und Nachweispflichten sowie Kosten und Fördermöglichkeiten.
Die Fragen und Antworten zum Wärmegesetz finden Sie hier im Internet-Angebot des Bundesumweltministeriums.
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