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Verbraucherzentrale Thüringen: Nachrüstverpflichtung aus der Energieeinsparverordnung erfüllen

News vom 7. September 2009

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 7.9.2009

Eine gute Dämmung der Gebäudeaußenhülle gehört neben einer energieeffizienten Haustechnik zu den grundlegenden Maßnahmen um Betriebskosten dauerhaft zu senken. Für die Dämmung von Dächern und obersten Geschossdecken gibt es ab 1. Oktober 2009 Nachrüstverpflichtungen in der EnEV. Die Fachingenieure der Verbraucherzentrale Thüringen sagen, worauf es ankommt.

Ab 1. Oktober 2009 gelten mit der novellierten EnEV höhere Anforderungen an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten. So sind bei Neubauten die Höchstwerte für den Energiebedarf in der EnEV konkret ausgewiesen. Auch für bestehende Gebäude treten energetische Effizienzverpflichtungen in Kraft oder gelten bereits. So sind Eigentümer verpflichtet, die oberste Geschossdecken oder das Dach darüber zu dämmen, wenn die Gebäude mindestens 4 Monate im Jahr beheizt werden und dabei normale Innentemperaturen erzielt werden.

Die Praxis zeigt allerdings, dass diese seit dem 1. Januar 2007 bestehende Verpflichtung oftmals nicht umgesetzt wurde. Nicht nur, dass in diesen Fällen die Nachrüstverpflichtung natürlich weiter besteht, sie wird ab dem 1.Oktober 2009 sogar verschärft: Statt bisher 0,30 darf der Wärmedurchgangskoeffizient dann einen Wert von 0,24 Watt je Quadratmeter und Kelvin nicht mehr überschreiten. Ab 1.Januar 2012 wird diese Verpflichtung zusätzlich auf alle zugänglichen Decken zu unbeheizten Dachräumen ausgeweitet. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen Ausnahmeregelungen, sofern sie nicht verkauft wurden. Der Gesetzgeber davon aus, dass die Selbstnutzer im eigenen Interesse Energieeffizienzmaßnahmen an ihren Gebäuden ausführen.

Tipp:
Prüfen Sie den Dämmstandard der zugänglichen Decken über beheizten Räumen. Sollten hier und auch an den darüber liegenden Dachschrägen keine Dämmschichten verbaut sein, weisen Sie Ihren Vermieter auf die Nachrüstpflichten gemäß EnEV hin. Checken Sie als Eigentümer einer Immobilie gemeinsam mit einem Energieberater und Dämmfachbetrieb energetische Reserven der Bauteile. Über technische Einzelheiten und weitere Energiesparmaßnahmen informieren die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen nach Voranmeldung in einem persönlichen Gespräch. Termine können unter den Telefonnummern 09001-3637443 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder 0361/555140 vereinbart werden. Eine Übersicht über alle Beratungsstellen gibt es auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

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