Bundesumweltministerium gibt Hinweise zur Förderung von Wärmepumpen
News vom 9. September 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Effiziente Wärmepumpensyteme werden vom Bund unter anderem im so genannten "Marktanreizprogramm" zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gefördert (siehe dazu die News vom 4. März 2009). Für die Förderung müssen die Pumpen bestimmte technische und energetische Anforderungen erfüllen, die in den Förderrichtlinien festgelegt sind. Um Interessenten eine übersichtliche Informationsgrundlage geben und den zahlreichen Nachfragen begegnen zu können, hat das Bundesumweltministerium jetzt ein Merkblatt mit Hinweisen zur Förderung ("Förderung von effizienten Wärmepumpen im Marktanreizprogramm") veröffentlicht. Darin werden die Förderanforderungen ausführlich erläutert und klarstellende Hinweise zur Durchführung der Förderung gegeben. Unter anderem geht es dort um die Fragen, was überhaupt gefördert wird und wer Anträge stellen kann, welche Anforderungen die Pumpen erfüllen müssen und welche Kosten bei der Förderung angerechnet werden können, und was ist beim Einbau von Strom-(bzw. Gas-) und Wärmemengenzählern zu beachten ist.
Zudem weist das baden-württembergische Umweltministerium darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2009 strengere Anforderungen bei der Förderung gelten. So müssen jetzt auch alle durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen gemessen werden können. Falls notwendig, sind hierzu mehrere Wärmemengenzähler einzubauen. Die Zähler sind die Voraussetzung für die Überprüfung der Jahresarbeitszahl (JAZ). Außerdem wurde die Berechnungsgrundlage der JAZ geändert. Nicht mehr nur der Heizungsbetrieb ist für die Ermittlung maßgeblich, sondern der Betrieb des Gesamtsystems inklusive Warmwasserbereitung.
Um eine finanzielle Förderung zu erlangen, müssen Erdreich- und Wasserwärmepumpen im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 aufweisen. Luftwärmepumpen bei Bestandsbauten benötigen eine Jahresarbeitszahl von 3,3. Bei Neubauten betragen die entsprechenden Werte 4,0 bzw. 3,5. Das diese Zahlen nicht einfach zu erreichen ist, haben nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums zwei Feldtests in den Jahren 2007 und 2008 bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern im "Ländle" gezeigt (siehe dazu die News vom 8. August 2006): Erdreich- und Wasserwärmepumpen seien hier auf Durchschnittswerte zwischen 2,7 und 3,7, Luftwärmepumpen auf Durchschnittswerte von 2,5 bis 3,0 gekommen (siehe dazu auch die News vom 28. Mai 2009, vom 2. Februar 2009, vom 26. Januar 2009 und vom 13. November 2008).
Die Imformationen des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Wärmepumpen finden Sie hier im Internet-Angebot des Ministeriums.
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