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Bauen und Sanieren nach der EnEV

News vom 23. September 2009

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 23.9.2009

Wenn Bauherren einen Neubau planen, müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachtet werden. Auch im Bestand müssen die Haus-Eigentümer bei Anbau, Umbau, Ausbau oder Modernisierung ggf. die Energieeinsparverordnung berücksichtigen. Die aktuelle EnEV 2007 gilt noch bis Ende September 2009. Ab dem 1. Oktober 2009 tritt die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft (siehe dazu die News vom 2. September 2009 und vom 27. August 2009).

Dann gilt:


Die bestehenden Förderprogramme (www.kfw-foerderbank.de) haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12. 2009 erhalten (siehe dazu die News vom 8. September 2009, vom 12. August 2009 und vom 7. August 2009). Spätestens ab dem 1. Januar 2010 werden die Förderrichtlinien komplett auf die wesentlich strengere EnEV 2009 umgestellt. Wer also derzeit noch die geringeren Anforderungen der Förderprogramme nutzen möchte, sollte sich sputen und die Anträge bis zum Ende dieses Jahres stellen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Maßnahme.

Seit über 30 Jahren begleitet die Energieberatung der Verbraucherzentralen den Verbraucher in eine energiebewusste Zukunft. Die rund 250 Energieberater der Verbraucherzentralen sind spezialisierte Architekten, Ingenieure und Physiker. Die Beratungsschwerpunkte reichen vom Stromsparen über Wärmedämmung und Heiztechnik bis hin zu erneuerbaren Energien. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist anbieterunabhängig und neutral. Sie ist ausschließlich den Verbraucherinteressen verpflichtet. Das wird durch die Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums garantiert.

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