Bundeswirtschaftsministerium: Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden soll verlängert werden
News vom 25. September 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Schon seit einigen Jahren gibt es die "Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort" - kurz "Vor-Ort-Beratung". Mit dem Programm unterstützt der Bund die Energiesparberatung, indem er einen Teil der Kosten des Beraters übernimmt. Die entsprechende Förderrichtlinie war zuletzt im April 2008 geändert worden (siehe die News vom 30. April 2008). Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Förderung bis Ende 2014 verlängert werden.
Förderfähig ist eine Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung (unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien) bezieht und die von einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Berater durchgeführt wird. Zu den weiteren Voraussetzungen der Förderung gehört unter anderem, dass für das Gebäude bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater ausgezahlt, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist.
Nach Angaben der BAFA sind zum 1. Oktober 2009 zudem folgende Änderungen der Förderbestimmungen geplant (Einzelheiten sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden):
- Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
- Streichung der Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten.
- Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen.
- Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
- Ergänzung des Ausschlusskriteriums "Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren" um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
- Streichung des Ausschlusskriteriums der Baugleichheit.
- Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
Hausbesitzer, die die Beratungsförderung in Anspruch nehmen wollen, können den Förderantrag nicht selbst stellen. Denn
antragsberechtigt für das Programm sind nur Energieberater wie beispielsweise Architekten, Ingenieure und die von den Handwerkskammern geprüften "Gebäudeenergieberater (HWK)", die jeweils bestimmte persönliche Voraussetzungen (u. a. Fachkenntnis, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen. Interessierte Hausbesitzer sollten die Fördermöglichkeiten daher frühzeitig mit ihrem Energieberater besprechen.
Zuständig für die Förderung der Vor-Ort-Beratung ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-0, Fax: 06196/908-800. Informationen über die Einzelheiten der Förderung finden Sie auf dessen Internetseite unter dem Stichwort "
Energie/Energiesparberatung".
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