EnEV 2009 tritt morgen in Kraft - Energieverbrauch von Gebäuden wird deutlich reduziert
News vom 30. September 2009
Quelle: Pressemitteilung des BINE-Informationsdienstes vom 30.9.2009
Am 1. Oktober 2009 tritt die neue EnEV 2009 in Kraft. Wurde mit der EnEV 2007 der Energieausweis für Gebäude eingeführt, wird nun das Anforderungsniveau an Neubau und Bestand verschärft (siehe dazu die News vom 23. September 2009, vom 27. Juli 2009 und vom 19. März 2009). Die Änderungen betreffen sowohl den Primärenergiebedarf, den Wärmeschutz der Außenbauteile, die Transmissionswärmeverluste als auch das Berechnungsverfahren für Wohngebäude. Daran anknüpfend passt die KfW die Förderrichtlinien für den Neubau und die Sanierung gleichfalls zum 01. Oktober den neuen gesetzlichen Vorgaben an. Für 2012 ist gemäß der Meseberger Beschlüsse der Bundesregierung für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm schon die nächste Anpassung der EnEV geplant.
Die wesentlichen Änderungen:
- Die Obergrenze für den Jahresprimärenergiebedarf beim Neubau für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung wurde um ca. 30% reduziert.
- Der erforderliche Mindestwärmeschutz der Außenbauteile ist um 15% gestiegen.
- Das Referenzgebäudeverfahren für Wohngebäude wird eingeführt. Der maximal zulässige Primärenergiebedarfskennwert wird für jedes Gebäude individuell anhand eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche berechnet. Der bisherige Nachweis in Abhängigkeit vom A/V Verhältnis entfällt.
- Werden keine Erneuerbaren Energien eingesetzt, müssen die Anforderungen der EnEV um 15% unterschritten werden.
- Bei der Änderung, Erweiterung und dem Ausbau bestehender Wohngebäude kann der Nachweis der EnEV wahlweise entweder für einzelne Bauteile oder das gesamte Gebäude durchgeführt werden.
- Die Definition der Bagatellgrenze wurde verändert. Wenn weniger als 10% einer Bauteilfläche des gesamten Gebäudes geändert werden, müssen die Anforderungen der EnEV nicht erfüllt werden.
Ausführliche Informationen zur neuen EnEV und den Änderungen gegenüber der EnEV 2007 finden Sie bei der
dena.
Die EnEV 2009 hat ebenfalls Auswirkungen auf die aktuellen
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus" (siehe dazu die News vom
12. August 2009). Die KfW überträgt die bisher an der EnEV 2007 ausgerichteten Förderstufen KfW-Effizienzhaus 100, 70 oder 55 in die neuen Standards, auf Basis der EnEV 2009. Die Zahl 100, 70 oder 55 zeigt den maximal zulässigen Primärenergieverbrauch eines Neubaus an. Ein Effizienzhaus 70 verbraucht also 70% des genau nach EnEV gebauten Hauses. Die derzeitigen energetischen Förderniveaus werden auch nach dem 1. Oktober 2009 zu den heutigen Sätzen gefördert. Das Effizienzhaus 70 wird nun zum Energieeffizienzhaus 100. Anfang 2010 wird die Förderstufe Effizienzhaus 55 für Neubauten eingeführt.
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