Seit dem 1. Oktober 2009 gilt neue Richtlinie für die Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden
News vom 7. Oktober 2009
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Schon seit einigen Jahren gibt es die "Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort" - kurz "Vor-Ort-Beratung". Mit dem Programm unterstützt der Bund die Energiesparberatung, indem er einen Teil der Kosten des Beraters übernimmt. Vor einigen Tagen hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Änderung der Förderbestimmungen angekündigt (siehe die News vom 25. September 2009). Inzwischen ist die neue Richtlinie veröffentlicht worden (Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25. September 2009, S. 3360). Sie trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen ist die Förderung bis zum 31. Dezember 2014 verlängert worden. Zuvor waren das Programm zuletzt zum 1. Mai 2008 geändert und bis Ende 2009 befristet worden (siehe die News vom 30. April 2008).
Förderfähig ist wie bisher eine Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung (unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien) bezieht und die von einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Berater durchgeführt wird. Zu den weiteren Voraussetzungen der Förderung gehört unter anderem, dass für das Gebäude bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater ausgezahlt, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist.
Nach der neuen Richtlinie gibt es bei den Förderbestimmungen - wie bereits angekündigt - einige Neuerungen:
- Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
- Separate Thermografiegutachten sind nicht mehr förderfähig.
- Mehrere Boni können kumuliert werden, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen.
- Ausdrückliche Verpflichtung des Beraters zur Prüfung der Eigentümerzustimmung in Beratung von Mietern oder Pächtern.
- Ergänzung des Ausschlusskriteriums "Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren" um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
- Das Ausschlusskriteriums der Baugleichheit wird gestrichen.
- Nachweis der Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50 % der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Seit dem 1. Oktober 2009 gelten vergleichbar Regelungen für die Integration von Luftdichtigkeitsuntersuchungen, die ebenfalls mit 100 Euro bezuschusst werden können. Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Hausbesitzer, die die Beratungsförderung in Anspruch nehmen wollen, können den Förderantrag nicht selbst stellen. Denn
antragsberechtigt für das Programm sind nur Energieberater wie beispielsweise Architekten, Ingenieure und die von den Handwerkskammern geprüften "Gebäudeenergieberater (HWK)", die jeweils bestimmte persönliche Voraussetzungen (u. a. Fachkenntnis, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen. Interessierte Hausbesitzer sollten die Fördermöglichkeiten daher frühzeitig mit ihrem Energieberater besprechen.
Zuständig für die Förderung der Vor-Ort-Beratung ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-0, Fax: 06196/908-800. Informationen über die Einzelheiten der Förderung finden Sie auf dessen Internetseite unter dem Stichwort "
Energie/Energiesparberatung".
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